Erlaubnis Grundwasserentnahme

  • Die Entnahme von Grundwasser stellt eine Benutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG dar. Diese Gewässerbenutzung bedarf gemäß § 8 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die nach § 10 WHG i. V. m. Art 15 BayWG als beschränkte Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Die Erlaubnis wird befristet erteilt und mit Nebenbestimmungen versehen.
  • Das Landratsamt Würzburg kann in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies erforderlich ist.
  • Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist bei in Eigenleistung erstellten Brunnen sowie bei bestehenden alten Brunnenanlagen zumindest der Brunnendurchmesser, die Ausbauart und die Brunnentiefe sowie der Abstand des Ruhewasserspiegels zur Erdoberfläche einzumessen und zeichnerisch darzustellen, sofern kein Brunnenausbauplan mehr vorhanden ist. Sofern möglich, sollten auch Angaben über das Baujahr des Brunnens und zu der Brunnenbaufirma getroffen werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Sie evtl. für die geplante Wasserentnahme zusätzlich von der zuständigen Gemeinde / Stadt eine Befreiung bzw. Beschränkung von der Benutzungspflicht gemäß der Wasserabgabesatzung (WAS) benötigen. Im eigenen Interesse wird dringend empfohlen, die örtliche Gemeindeverwaltung rechtzeitig über die geplante Maßnahme zu informieren.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

 

1 Satz geologisch- und hydrogeologischer Unterlagen mit:

  • Lageplan mit eingemessenem Brunnenstandort(en)
  • Schichtenverzeichnis einschl. Kopfblatt mit Höhenlage der ersten Zuflusszone und weitere angetroffener Wasserzutritte und des Ruhewasserspiegels
  • zeichnerische Darstellung des Bohrprofiles gemäß DIN 4023
  • Pumpversuch
  • Brunnenausbauplan
  • bei Altanlagen Unterlagen gem. Hinweisen

Bei Wärmepumpenanlagen zusätzlich

  • Schluckversuch
  • Gutachten eines privaten Sachverständigen (PSW)

Bei Altanlagen und bereits bestehenden Brunnen zusätzlich

  • Ein Foto des bestehenden Brunnenkopfes sowie eines eingebauten Wasserzählers (inkl. erkennbarem Zählerstand und Zählernummer)

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Organisationsbezogene Daten
Eigene Daten
Art
Standort der Anlage(n)
Angaben zur Entnahmemenge
Verwendung des Grundwassers

Bei Bedarf gesonderte Liste beifügen.

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben