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Erlaubnisantrag Grundwasserentnahme / Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpenanlage

  • Die Entnahme von Grundwasser stellt eine Benutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG dar. Diese Gewässerbenutzung bedarf gemäß § 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die nach § 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG als beschränkte Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Die Förderung und Wiedereinleitung von Grundwasser für thermische Nutzungen stellt Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG dar. Nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 BayWG ist für das Entnehmen, Zutageleiten, Zutagefördern oder Ableiten von oberflächennahem, nicht gespannten Grundwasser für thermische Nutzungen bis einschl. 50 kJ/s (bis zu etwa drei Wohneinheiten) und Wiedereinleiten des abgekühlten oder erwärmten und in seiner Beschaffenheit nicht weiter veränderten Wassers in das oberflächennahe Grundwasser eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis mit Zulassungsfiktion erforderlich. Für das hierfür erforderliche wasserrechtliche Verfahren nach Art. 15 i. V. m. Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 BayWG ist dem Antrag ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW https://www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/psw/index.htm) beizufügen. Werden bei den Bohrungen gespannte Grundwasserverhältnisse erschlossen, ist für den Betrieb der Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich.
  • Die Erlaubnis wird befristet erteilt und mit Nebenbestimmungen versehen.
  • Das Landratsamt Würzburg kann in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies erforderlich ist.
  • Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist bei in Eigenleistung erstellten Brunnen sowie bei bestehenden alten Brunnenanlagen zumindest der Brunnendurchmesser, die Ausbauart und die Brunnentiefe sowie der Abstand des Ruhewasserspiegels zur Erdoberfläche einzumessen und zeichnerisch darzustellen, sofern kein Brunnenausbauplan mehr vorhanden ist. Sofern möglich, sollten auch Angaben über das Baujahr des Brunnens und zu der Brunnenbaufirma getroffen werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Sie evtl. für die geplante Wasserentnahme zusätzlich von der zuständigen Gemeinde / Stadt eine Befreiung bzw. Beschränkung von der Benutzungspflicht gemäß der Wasserabgabesatzung (WAS) benötigen. Im eigenen Interesse wird dringend empfohlen, die örtliche Gemeindeverwaltung rechtzeitig über die geplante Maßnahme zu informieren.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

 

1 Satz geologisch- und hydrogeologischer Unterlagen mit:

  • Lageplan mit eingemessenem Brunnenstandort(en)
  • Schichtenverzeichnis einschl. Kopfblatt mit Höhenlage der ersten Zuflusszone und weitere angetroffener Wasserzutritte und des Ruhewasserspiegels
  • zeichnerische Darstellung des Bohrprofiles gemäß DIN 4023
  • Pumpversuch
  • Brunnenausbauplan
  • bei Altanlagen Unterlagen gem. Hinweisen

Bei Grundwasser-Wärmepumpenanlagen zusätzlich

  • Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (bei Verfahren nach Art. 15 i. V. m. Art. 70 BayWG [außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie im Altlastenkataster eingetragenen Flächen])
  • Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
  • Schluckversuch

Bei Altanlagen und bereits bestehenden Brunnen zusätzlich

  • Ein Foto des bestehenden Brunnenkopfes sowie des eingebauten Wasserzählers (inkl. erkennbarem Zählerstand und Zählernummer)

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Sie dürfen die vom Landratsamt nicht benötigten Angaben auf dem Ausweis wie Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer schwärzen. Nach Dokumentation der Sichtung der Kopie des Ausweises wird diese datenschutzkonform vernichtet. )

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

QR-Code
Online-Service:
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Eigene Daten
Art
Standort der Anlage(n)
Angaben zur Entnahmemenge (bei Grundwasserentnahme aus einem Brunnen)
Verwendung des Grundwassers

Es besteht eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt nach § 11 Abs. 1 Trinkwasserverordnung. 

Bei Bedarf gesonderte Liste beifügen.

Beschreibung der Anlage

Förderbrunnen

Wärmepumpe / Kühlanlage

Wärmeentzugsleistung = Heizleistung – elektr. Leistungsaufnahme)

Abwasserentsorgung
Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben. 

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