1. Pilotantrag - Bei diesem Antrag handelt es sich um ein Pilotprojekt. Ggfs. werden weitere Angaben / Nachweise von Ihnen benötigt, die im Nachhinein von Ihnen angefordert werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür! Sollte es zu Fehlern kommen, können Sie diese per E-Mail an jobcenter@lra-wue.bayern.de melden. Da wir den Antragsprozess verbessern, können Sie auch am Ende des Formulars Verbesserungsvorschläge mitsenden.
2. Beachten Sie bitte das Merkblatt zu Ihrem Antrag und dem Bezug von Bürgergeld.
3. Sollten Sie nicht allein wohnen müssen auch für alle weiteren Personen die gesamten Abfragen eingetragen und beantwortet werden, wenn Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nicht dauernd getrenntlebende Ehegatten und Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), eheähnliche Partner und Kinder bis zum Alter von 25 Jahren, die mit im Haushalt leben. Umgekehrt gehören bei unter 25jährigen Antragstellern auch die im Haushalt lebenden Eltern zur Bedarfsgemeinschaft.
4. Beachten Sie bitte, dass Sie, sofern Sie verheiratet und gegebenenfalls räumlich aber nicht dauerhaft getrenntlebend sind, auch Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin machen und möglichst Nachweise zu Ihren Angaben vorlegen müssen – unabhängig davon, wo sich dieser aktuell aufhält.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass Sie geringere Leistungen erhalten, da die Lebenshaltungskosten des Ehepartners auch berücksichtigt werden.
5. Direkt bei Ihren Eingaben in diesem Online Formular erhalten Sie Upload Möglichkeiten, in denen Sie die Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, direkt oder später hochladen. Ohne vollständige Unterlagen kann Ihr Antrag leider nicht bearbeitet werden.
Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten (auch PayPal, Kreditkarten)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweise (und ggf. das letzte Mieterhöhungsschreiben)
- letzte Nebenkostenabrechnung
Wenn Sie eine Arbeit haben, andere Sozialleistungen beziehen o.ä., brauchen wir von Ihnen:
- Arbeits- / Ausbildungsvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- Bescheide z.B. zu Kindergeld / Elterngeld / Krankengeld
Gegegebenenfalls:
- Vermögensnachweise (Bausparer, Versicherungen, Wertpapiere, Kryptowährungen)
6. Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen ggü. dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und bei Vorliegen eines konkreten Verdachts - ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftl. berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (u. a. Name kontoinhabende Person, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als 3 Jahre aufgelöst sind.
7. Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Personen gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Diese umfassen die
- Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (Anlage B)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
- Lernförderung (Antrag und Anlage C)
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Anlage D)
- Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Anlage E)
Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Lediglich die Übernahme der Kosten für Lernförderung muss vorab gesondert von Ihnen beantragt werden. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie das Jobcenter jedoch immer umgehend informieren und Nachweise vorlegen, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihnen für obengenannte Bedarfe Kosten entstehen, da Ihnen ansonsten hierfür keine Leistungen gewährt werden können. Als Nachweise dafür müssen die Formblätter Anlagen B bis E sowie bei Lernförderung zusätzlich der gesonderte Antrag ausgefüllt und ggf. zusammen mit weiteren Unterlagen vorgelegt werden. Die Formblätter erhalten Sie direkt im Jobcenter oder nach Klick auf diesen Link zur Homepage des Landkreises unter Leistungen für Bildung und Teilhabe.