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Neuantrag Bürgergeld - Leistungen nach dem SGB II

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Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

Hier können Sie Ihren abgespeicherten Antrag weiterbearbeiten.

Wollen Sie einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld stellen? Bitte beachten Sie, dass wenn Sie innerhalb der letzten 4 Monate Leistungen vom Jobcenter des Landkreises Würzburg bezogen haben, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ansonsten ist die Stellung eines Neuantrages erforderlich. Dies ist auch der Fall, wenn Sie aus einem anderen Zuständigkeitsgebiet neu in den Landkreis Würzburg umziehen.

 

Wählen Sie dies daher dementsprechend im nachstehenden Menü aus:

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Sie dürfen die vom Landratsamt nicht benötigten Angaben auf dem Ausweis wie Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer schwärzen. Nach Dokumentation der Sichtung der Kopie des Ausweises wird diese datenschutzkonform vernichtet. )

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

QR-Code
Online-Service:
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Beachten Sie auch die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung von SGB II Leistungen

 

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis (siehe "Merkblatt – Wichtige Informationen"). Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II verarbeitet.

1.    Pilotantrag - Bei diesem Antrag handelt es sich um ein Pilotprojekt. Ggfs. werden weitere Angaben / Nachweise von Ihnen benötigt, die im Nachhinein von Ihnen angefordert werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür! Sollte es zu Fehlern kommen, können Sie diese per E-Mail an jobcenter@lra-wue.bayern.de melden. Da wir den Antragsprozess verbessern, können Sie auch am Ende des Formulars Verbesserungsvorschläge mitsenden.

2.   Beachten Sie bitte das Merkblatt zu Ihrem Antrag und dem Bezug von Bürgergeld.

 

3.   Sollten Sie nicht allein wohnen müssen auch für alle weiteren Personen die gesamten Abfragen eingetragen und beantwortet werden, wenn Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nicht dauernd getrenntlebende Ehegatten und Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), eheähnliche Partner und Kinder bis zum Alter von 25 Jahren, die mit im Haushalt leben. Umgekehrt gehören bei unter 25jährigen Antragstellern auch die im Haushalt lebenden Eltern zur Bedarfsgemeinschaft.

4.   Beachten Sie bitte, dass Sie, sofern Sie verheiratet und gegebenenfalls räumlich aber nicht dauerhaft getrenntlebend sind, auch Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin machen und möglichst Nachweise zu Ihren Angaben vorlegen müssen – unabhängig davon, wo sich dieser aktuell aufhält.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass Sie geringere Leistungen erhalten, da die Lebenshaltungskosten des Ehepartners auch berücksichtigt werden.

5.    Direkt bei Ihren Eingaben in diesem Online Formular erhalten Sie Upload Möglichkeiten, in denen Sie die Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, direkt oder später hochladen. Ohne vollständige Unterlagen kann Ihr Antrag leider nicht bearbeitet werden.

 

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten (auch PayPal, Kreditkarten)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweise (und ggf. das letzte Mieterhöhungsschreiben)
  • letzte Nebenkostenabrechnung

Wenn Sie eine Arbeit haben, andere Sozialleistungen beziehen o.ä., brauchen wir von Ihnen:

  • Arbeits- / Ausbildungsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Bescheide z.B. zu Kindergeld / Elterngeld / Krankengeld

Gegegebenenfalls:

  • Vermögensnachweise (Bausparer, Versicherungen, Wertpapiere, Kryptowährungen)

6.   Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen ggü. dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und bei Vorliegen eines konkreten Verdachts - ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftl. berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (u. a. Name kontoinhabende Person, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als 3 Jahre aufgelöst sind.

7.   Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Personen gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Diese umfassen die

  • Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (Anlage B)
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
  • Lernförderung (Antrag und Anlage C)
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Anlage D)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Anlage E)

Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Lediglich die Übernahme der Kosten für Lernförderung muss vorab gesondert von Ihnen beantragt werden. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie das Jobcenter jedoch immer umgehend informieren und Nachweise vorlegen, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihnen für obengenannte Bedarfe Kosten entstehen, da Ihnen ansonsten hierfür keine Leistungen gewährt werden können.  Als Nachweise dafür müssen die Formblätter Anlagen B bis E sowie bei Lernförderung zusätzlich der gesonderte Antrag ausgefüllt und ggf. zusammen mit weiteren Unterlagen vorgelegt werden. Die Formblätter erhalten Sie direkt im Jobcenter oder nach Klick auf diesen Link zur Homepage des Landkreises unter Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Neuantrag Bürgergeld

Es werden hier die Beschäftigungszeiten der letzten 30 Monate abgefragt, um für Sie die Zuständigkeit bei uns oder bei der Bundeagentur für Arbeit und ob ein vorrangiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, prüfen zu können. Als Anspruchsvoraussetzung müssen Sie dafür die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Diese ist in der Regel erfüllt, wenn Sie innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit min. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.

 

In diesem Fall sollten Sie sich gleich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind, dass Sie • arbeitslos sind, • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und • die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Diese ist in der Regel erfüllt, wenn Sie innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig waren.

Beschäftigungszeit
Beschäftigungszeit
Beschäftigungszeit
Beschäftigungszeit
Antragstellung ab einem späteren Zeitpunkt

Beachten Sie bitte, dass Ihr Antrag in der Regel auf den Ersten des Monats zurückwirkt und Sie deshalb Angaben - insbesondere zum Zufluss von Einkommen -  für den kompletten Monat Ihrer Antragstellung machen müssen. Geben Sie kein abweichendes Datum in der Zukunft an, gilt der Antrag ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wird. Es gilt hier das Datum des Eingangs beim Jobcenter bzw. der registrierte Erstkontakt mit dem Jobcenter.


Sie können hier ebenfalls vermerken, wenn Sie aufgrund einer Jahresabrechnung für Heizenergiekosten oder aus der angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln lediglich für einen Monat Leistungen beantragen möchten. Bitte geben Sie hier den betreffenden Monat an, in welchem die betreffenden Aufwendungen fällig waren.

Angaben zu den Gründen für die erstmalige Antragstellung

Hier können Sie den Grund der Antragstellung angeben. Bitte wählen Sie das entsprechende Feld aus oder tragen Sie unter Sonstiges den Grund ein. Diese Angabe ist freiwillig.

Hier können Sie den Grund der Antragstellung angeben. Bitte wählen Sie das entsprechende Feld aus oder tragen Sie unter Sonstiges den Grund ein. Diese Angabe ist freiwillig.

Hier können Sie den Grund der Antragstellung angeben. Bitte wählen Sie das entsprechende Feld aus oder tragen Sie unter Sonstiges den Grund ein. Diese Angabe ist freiwillig.

Hier können Sie den Grund der Antragstellung angeben. Bitte wählen Sie das entsprechende Feld aus oder tragen Sie unter Sonstiges den Grund ein. Diese Angabe ist freiwillig.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Sie haben sich nicht mit dem erforderlichen Vertrauensniveau über das BayernPortal angemeldet. Für die Bearbeitung ist eine Unterschriftsseite, die Sie ausdrucken, unterschreiben und abfotografieren müssen, erforderlich. Neuanträge erfordern zusätzlich das Hochladen Ihres Ausweisdokuments. Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

 

Bitte beachen Sie, dass dieses Online-Formular innerhalb einer Stunde abgeschlossen werden muss. Sie können sich Ihre Eingaben vorher mit dem Speichern-Symbol herunterladen. Dies hat sicherheitstechnische Gründe. 

Antragstellende Person

Umzugsadresse

Alte Adresse

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl gesetzlich versichert. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich bei einer Krankenkasse als Mitglied anmelden. Sie haben die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse Sie Mitglied werden wollen. Entsprechend müssen Sie sich an eine deutsche Krankenkasse wenden und dort melden. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, der zu entnehmen ist, dass Sie ab Beginn des SGB II Leistungsbezugs bei dieser Krankenkasse versichert werden können. Diese Bescheinigung reichen Sie mit Ihrem Antrag ein.

 

Über Ihre Asylbewerberleistungen wurden Ihnen bisher Krankenbehandlungsscheine ausgestellt, wenn sie wegen eines dringenden Arztbesuchs notwendig waren.

Soweit Sie bereits über eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit verfügen, z.B. durch vorherigen Jobcenterleistungsbezug oder Arbeitslosengeld I-Bezug, geben Sie diese Nummer bitte an. Sie finden diese auf den entsprechenden Bescheiden. Ansonsten lassen Sie dieses Feld bitte leer.

Diese können Sie einem Schreiben der deutschen Rentenversicherung oder einer Lohnabrechnung entnehmen oder  mit folgenden Schritten in Erfahrung bringen.

 

Sollten Sie aufgrund Ihres Alters oder durch Einreise nach Deutschland noch keine Rentenversicherungsnummer haben, muss diese über Ihre Krankenkasse angefordert werden. Lassen Sie dieses Feld dann frei.

Die Krankenversicherungsnummer können Sie Ihrer Krankenversicherungskarte entnehmen.

Als Angestellter sind Sie im Normalfall pflichtversichert.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Sie finden diese im Informationsschreiben vom Finanzamt, Steuerbescheid oder einer Gehaltsabrechnung. Ansonsten erfragen Sie diese beim Finanzamt.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitl. Eignung.

Bitte legen Sie das Gutachten der Rentenversicherung hierzu vor.

Auf welche Bankverbindung sollen die Leistungen überwiesen werden?

Leistungen nach dem SGB II werden grundsätzlich nur auf ein Konto überwiesen. 

Bitte tragen Sie hier die IBAN ein, auf die das Geldleistungen ausgezahlt werden soll.

 

Bitte eröffnen Sie wenn noch nicht vorhanden, so schnell wie möglich ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut und tragen Sie hier Ihre Bankverbindung ein. Reichen Sie die Kontoeröffnung gegebenenfalls nach.

 

Leistungen nach dem SGB II werden grundsätzlich nur auf ein Konto überwiesen.

Die BIC dient als zusätzliche Prüfangabe und ist bei internationalen Zahlungsvorgänge notwendig.

Betreuende Person

Soweit für Sie ein gesetzlicher Betreuer vom Amtsgericht bestellt wurde, tragen Sie diesen hier bitte ein und weisen Sie uns dies durch die Bestellungsurkunde nach.

Sie können weitere Angaben mit dem Kästchen unten links hinzufügen.

Betreute Person
Betreuende Person
Betreute Person
Betreuende Person

Angaben zur Bedarfsgemeinschaft

Zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören z. B. Mit Ihnen verheiratete Personen (auch außerhalb des Haushaltes)

  • Mit Ihnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befindlichen Personen
  • Nicht dauerhaft getrennt lebende Ehepartner (bei Scheidung)
  • Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Ledige Kinder unter 25 Jahren

Da die angegebene antragstellende Person die Leistung beantragt hat, wird von der Vermutung ausgegangen, dass diese auch die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft übernommen hat. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Jobcenter - Landkreis Würzburg erklären, dass diese ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§ 38 SGB II). 

Weitere Person 1

Als Angestellter sind Sie im Normalfall pflichtversichert.

Die Krankenversicherungsnummer können Sie Ihrer Krankenversicherungskarte entnehmen.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Sie finden diese im Informationsschreiben vom Finanzamt, Steuerbescheid oder einer Gehaltsabrechnung. Ansonsten erfragen Sie diese beim Finanzamt.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl gesetzlich versichert. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich bei einer Krankenkasse als Mitglied anmelden. Sie haben die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse Sie Mitglied werden wollen. Entsprechend müssen Sie sich an eine deutsche Krankenkasse wenden und dort melden. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, der zu entnehmen ist, dass Sie ab Beginn des SGB II Leistungsbezugs bei dieser Krankenkasse versichert werden können. Diese Bescheinigung reichen Sie mit Ihrem Antrag ein.

 

Über Ihre Asylbewerberleistungen wurden Ihnen bisher Krankenbehandlungsscheine ausgestellt, wenn sie wegen eines dringenden Arztbesuchs notwendig waren.

Diese können Sie mit folgenden Schritten in Erfahrung bringen.

Soweit Sie bereits über eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit verfügen, z.B. durch vorherigen Jobcenterleistungsbezug oder Arbeitslosengeld I-Bezug, geben Sie diese Nummer bitte an. Sie finden diese auf den entsprechenden Bescheiden. Ansonsten lassen Sie dieses Feld bitte leer.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitliche Eignung.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitl. Eignung.

Bitte legen Sie das Gutachten der Rentenversicherung hierzu vor.

Weitere Person 2

Als Angestellter sind Sie im Normalfall pflichtversichert.

Die Krankenversicherungsnummer können Sie Ihrer Krankenversicherungskarte entnehmen.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Sie finden diese im Informationsschreiben vom Finanzamt, Steuerbescheid oder einer Gehaltsabrechnung. Ansonsten erfragen Sie diese beim Finanzamt.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl gesetzlich versichert. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich bei einer Krankenkasse als Mitglied anmelden. Sie haben die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse Sie Mitglied werden wollen. Entsprechend müssen Sie sich an eine deutsche Krankenkasse wenden und dort melden. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, der zu entnehmen ist, dass Sie ab Beginn des SGB II Leistungsbezugs bei dieser Krankenkasse versichert werden können. Diese Bescheinigung reichen Sie mit Ihrem Antrag ein.

 

Über Ihre Asylbewerberleistungen wurden Ihnen bisher Krankenbehandlungsscheine ausgestellt, wenn sie wegen eines dringenden Arztbesuchs notwendig waren.

Diese können Sie mit folgenden Schritten in Erfahrung bringen.

Soweit Sie bereits über eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit verfügen, z.B. durch vorherigen Jobcenterleistungsbezug oder Arbeitslosengeld I-Bezug, geben Sie diese Nummer bitte an. Sie finden diese auf den entsprechenden Bescheiden. Ansonsten lassen Sie dieses Feld bitte leer.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitliche Eignung.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitl. Eignung.

Bitte legen Sie das Gutachten der Rentenversicherung hierzu vor.

Weitere Person 3

Als Angestellter sind Sie im Normalfall pflichtversichert.

Die Krankenversicherungsnummer können Sie Ihrer Krankenversicherungskarte entnehmen.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Sie finden diese im Informationsschreiben vom Finanzamt, Steuerbescheid oder einer Gehaltsabrechnung. Ansonsten erfragen Sie diese beim Finanzamt.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl gesetzlich versichert. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich bei einer Krankenkasse als Mitglied anmelden. Sie haben die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse Sie Mitglied werden wollen. Entsprechend müssen Sie sich an eine deutsche Krankenkasse wenden und dort melden. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, der zu entnehmen ist, dass Sie ab Beginn des SGB II Leistungsbezugs bei dieser Krankenkasse versichert werden können. Diese Bescheinigung reichen Sie mit Ihrem Antrag ein.

 

Über Ihre Asylbewerberleistungen wurden Ihnen bisher Krankenbehandlungsscheine ausgestellt, wenn sie wegen eines dringenden Arztbesuchs notwendig waren.

Diese können Sie mit folgenden Schritten in Erfahrung bringen.

Soweit Sie bereits über eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit verfügen, z.B. durch vorherigen Jobcenterleistungsbezug oder Arbeitslosengeld I-Bezug, geben Sie diese Nummer bitte an. Sie finden diese auf den entsprechenden Bescheiden. Ansonsten lassen Sie dieses Feld bitte leer.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitliche Eignung.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitl. Eignung.

Bitte legen Sie das Gutachten der Rentenversicherung hierzu vor.

Weitere Person 4

Als Angestellter sind Sie im Normalfall pflichtversichert.

Die Krankenversicherungsnummer können Sie Ihrer Krankenversicherungskarte entnehmen.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Sie finden diese im Informationsschreiben vom Finanzamt, Steuerbescheid oder einer Gehaltsabrechnung. Ansonsten erfragen Sie diese beim Finanzamt.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl gesetzlich versichert. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich bei einer Krankenkasse als Mitglied anmelden. Sie haben die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse Sie Mitglied werden wollen. Entsprechend müssen Sie sich an eine deutsche Krankenkasse wenden und dort melden. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, der zu entnehmen ist, dass Sie ab Beginn des SGB II Leistungsbezugs bei dieser Krankenkasse versichert werden können. Diese Bescheinigung reichen Sie mit Ihrem Antrag ein.

 

Über Ihre Asylbewerberleistungen wurden Ihnen bisher Krankenbehandlungsscheine ausgestellt, wenn sie wegen eines dringenden Arztbesuchs notwendig waren.

Diese können Sie mit folgenden Schritten in Erfahrung bringen.

Soweit Sie bereits über eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit verfügen, z.B. durch vorherigen Jobcenterleistungsbezug oder Arbeitslosengeld I-Bezug, geben Sie diese Nummer bitte an. Sie finden diese auf den entsprechenden Bescheiden. Ansonsten lassen Sie dieses Feld bitte leer.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitliche Eignung.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitl. Eignung.

Bitte legen Sie das Gutachten der Rentenversicherung hierzu vor.

Weitere Person 5

Als Angestellter sind Sie im Normalfall pflichtversichert.

Die Krankenversicherungsnummer können Sie Ihrer Krankenversicherungskarte entnehmen.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Die monatliche Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsrechnung Ihrer Krankenkasse.

Sie finden diese im Informationsschreiben vom Finanzamt, Steuerbescheid oder einer Gehaltsabrechnung. Ansonsten erfragen Sie diese beim Finanzamt.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl gesetzlich versichert. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich bei einer Krankenkasse als Mitglied anmelden. Sie haben die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse Sie Mitglied werden wollen. Entsprechend müssen Sie sich an eine deutsche Krankenkasse wenden und dort melden. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, der zu entnehmen ist, dass Sie ab Beginn des SGB II Leistungsbezugs bei dieser Krankenkasse versichert werden können. Diese Bescheinigung reichen Sie mit Ihrem Antrag ein.

 

Über Ihre Asylbewerberleistungen wurden Ihnen bisher Krankenbehandlungsscheine ausgestellt, wenn sie wegen eines dringenden Arztbesuchs notwendig waren.

Diese können Sie mit folgenden Schritten in Erfahrung bringen.

Soweit Sie bereits über eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit verfügen, z.B. durch vorherigen Jobcenterleistungsbezug oder Arbeitslosengeld I-Bezug, geben Sie diese Nummer bitte an. Sie finden diese auf den entsprechenden Bescheiden. Ansonsten lassen Sie dieses Feld bitte leer.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitliche Eignung.

Wie viele Stunden sind Sie pro Tag gesundheitlich in der Lage eine Tätigkeit auszuüben. Es handelt sich rein um die gesundheitl. Eignung.

Bitte legen Sie das Gutachten der Rentenversicherung hierzu vor.

Angaben zur Haushaltsgemeinschaft

Bitte geben Sie hier an, wenn Sie mit weiteren Personen in einem Haushalt / einer Wohnung wohnen, welche mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind. Sollte es sich um abgetrennte Wohnungen innerhalb eines Hauses handeln, gilt diese Regelung nicht.

 

Zu Ihrer Haushaltsgemeinschaft gehören z.B. Eltern, Großeltern, Kinder über 25, Verwandte oder Verschwägerte, sonstige Personen

Sie können weitere Angaben mit dem Kästchen unten links hinzufügen.

Person
Person

Eine Haushaltsgemeinschaft (HHG) liegt vor, wenn mehrere Personen, die miteinander verwandt oder verschwägert sind, auf familiärer Grundlage zusammen wohnen und gemeinsam „aus einem Topf“ wirtschaften.

 

Sofern Sie mit weiteren, nicht hilfebedürftigen Personen in Haushaltsgemeinschaft leben, ist eine Überprüfung der wirtschaftl. Verhältnisse der Haushaltsangehörigen erforderlich.

Bisheriger Leistungsbezug

Zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören z.B. Ehepartner (auch außerhalb des Haushaltes), eingetragener Lebenspartner/in, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ledige Kinder unter 25 Jahren.

Hierzu zählen Leistungen von einem anderen Jobcenter oder Sozialamt, welche vor dem Wechsel zum Jobcenter Landkreis Würzburg bezogen wurden.

Arbeits- und Lebensverhältnisse

Sie können weitere Angaben mit dem Kästchen unten links hinzufügen.

Person

Sie können weitere Angaben mit dem Kästchen unten links hinzufügen.

Person
Person

Stationäre Einrichtungen sind z.B.: Krankenhäuser, Einrichtungen für Reha Maßnahmen, Justizvollzugsanstalten

Sie können weitere Angaben mit dem Kästchen unten links hinzufügen.

Person
Mehrbedarfe

Sie haben Anspruch auf einen Mehrbedarf wenn Sie z.B. alleinerziehend oder schwanger sind. Wenn Sie aufgrund von einer Erkrankung eine bestimmte Ernährung einhalten müssen, könnte auch ein Anspruch auf einen Mehrbedarf bestehen.

Haben Sie einen zusätzlichen unabweisbaren Bedarf, wie z.B. Kosten für Fahrtkosten im Rahmen des Umgangsrechtes geben Sie dies hier an und weisen Sie diesen bitte nach.

Bitte legen Sie uns Ihre letzte Neben- und Heizkostenabrechnung vor.

Wohnverhältnisse

Bitte machen Sie nun Angaben zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Sie können die Daten Ihrem Mietvertrag, dem letztem Mieterhöhungsschreiben bzw. der Nebenkostenabrechnung entnehmen. 

 

Bitte tragen Sie bei einem Umzug in den Landkreis die Daten für die zukünftige Unterkunft ein.

Personen, die nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen:

  • Mitbewohner einer Wohngemeinschaft
  • Kinder über 25 Jahre
  • Kinder bis 25 Jahre, die: eigene Kinder versorgen, verheiratet sind bzw. in einer Verantwortungsgemeinschaft leben oder selbst über bedarfsdeckendes Einkommen &/oder Vermögen verfügen
  • Großeltern, Enkel, Pflegekinder
  • Pflegeeltern und sonstige Verwandte

 

 

davon

Monatliche Kosten der Unterkunft
Darlehen

Diese Kosten können nur als Kosten berücksichtigt werden, wenn die Anmietung zwingender Bestandteil des Mietvertrages ist.

Kosten für Haushaltsstrom sind mit Zahlung des Regelbedarfs abgegolten.

Nur falls in den kalten Nebenkosten enthalten.

Bei zentral bereitgestelltem Warmwasser wird dieses von einer einzigen Anlage erwärmt, während bei der dezentralen Versorgung Boiler oder Durchlauferhitzer verbaut sind, welche über eine andere Heizart als die reguläre Heizung betrieben wird. Wird Ihr Warmwasser über die Heizkosten zentral abgerechnet oder zahlen Sie dieses gesondert? Der Blick in Ihre Heizkostenabrechnung oder eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Vermieter bzw. Versorgungsunternehmen, hilft Ihnen die genutzte Heizart/-en feststellen zu können.

Tragen Sie nachfolgende bitte Ihre monatl. Betriebskosten ein

Zahlungen

Diese Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die bis zum Widerruf erfolgten Zahlungen bleiben davon unberührt.

Beachten Sie hierbei, dass die Leistungen jeweils monatlich im Voraus erbracht werden. Die Bearbeitung des Auszahlungslaufs der Leistungen erfolgt hierbei bereits einige Tage vor dem Monatsende. Planen Sie diesen zeitlichen Vorlauf bei einem etwaigen Widerruf der Einwilligung mit ein.

Diese Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die bis zum Widerruf erfolgten Zahlungen bleiben davon unberührt.

Beachten Sie hierbei, dass die Leistungen jeweils monatlich im Voraus erbracht werden. Die Bearbeitung des Auszahlungslaufs der Leistungen erfolgt hierbei bereits einige Tage vor dem Monatsende. Planen Sie diesen zeitlichen Vorlauf bei einem etwaigen Widerruf der Einwilligung mit ein.

Beachten Sie hierbei, dass die SGBII-Leistungen jeweils monatlich im Voraus erbracht werden. Die Bearbeitung des Auszahlungslaufs der SGBII-Leistungen erfolgt hierbei bereits einige Tage vor dem Monatsende. Planen Sie diesen zeitlichen Vorlauf bei einem etwaigen Widerruf der Einwilligung mit ein.

Schulden bei Vermieter oder Energieversorger

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter und / oder Energieversorger in Verbindung und besprechen die Tilgung der Schulden z.B. mit einer Ratenzahlung.

Einkommensverhältnisse

Erzielen Sie oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft derzeit eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Einkommensarten?

Wenn Sie Einnahmen erwarten, wählen Sie ebenfalls "ja" aus.

Normales Erwerbseinkommen / Arbeitslohn / Gehalt (auch Aushilfstätigkeit, Minijob, gemeinnützige / ehrenamtliche Tätigkeit / Aufwandsentschädigungen)

Person
Person
Zeitlicher Aufwand bei Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
Verbindlichkeiten / Verpflichtungen
Betriebsmittel

Laufende Finanzierung / Leasing

Laufende Finanzierung / Leasing

Laufende Finanzierung / Leasing

Wirtschaftliche Situation der Selbständigkeit bzw. der gewerblichen Tätigkeit
Person
Sozialleistungen

Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld/Arbeitslosengeld II) sind hier nicht anzugeben.

Person

Beziehen Sie oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft derzeit eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Sozialleistungen?

Person
Person
Person
Person
Person
Person

Hierbei handelt es sich nicht um das Gehalt, das Sie während Ihrer Ausbildung von Ihrem Arbeitgeber erhalten! Dieses Einkommen ist oben unter "Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit" zu erfassen.

Person
Person
Person

Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld/Arbeitslosengeld II) sind hier nicht anzugeben.

Person
Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsleistungen

Beziehen Sie oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft derzeit eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Sozial- bzw. Unterhaltsleistungen?

Bitte beachten Sie, dass Kindergeld im Regelfall immer gezahlt wird, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Sollten Kinder in Ihrem Haushalt leben, beziehen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Kindergeld das hier anzugeben ist.

Kind
Kind
Kind
Kind
Sonstige Ansprüche

Bitte legen Sie den Bescheid vor, sobald Sie diesen erhalten.

Renten

Beziehen Sie oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft derzeit eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Renten aus dem In- und/oder Ausland?

Person

Bitte wählen Sie hier auch "ja", wenn Sie einen Anspruch auf eine ausländische Altersrente haben, aber ggfs. keine laufenden Zahlungen erhalten.

Person
Person
Person
Sonstige Einnahmen

Beziehen Sie oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft derzeit eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten sonstigen Einkommen?

Person

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre erhaltenen Trinkgelder monatlich dokumentieren und die Aufzeichnungen regelmäßig vorlegen müssen.

Person

Hier kann eine weitere Einkommensart erfasst werden. Sollte weiteres Einkommen vorliegen, weisen Sie uns dies bitte in diesem Bereich gesondert nach.

Person
Einmalige Einnahmen

Sind Ihnen oder einer Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft innerhalb der letzten 12 Monate einmalige Einnahmen zugeflossen oder werden welche erwartet?

Bitte wählen Sie hier auch "ja", wenn Sie einen Antrag auf Einkommenssteuererstattung beim Finanzamt gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde

Person

Bitte legen Sie den Steuerbescheid ggfs. nach Erhalt vor.

Person
Person
Person
Absetzungen vom Einkommen

Haben Sie oder ein Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine oder mehrere der nachfolgenden Ausgaben? Hier können Sie Ausgaben eintragen und nachweisen, welche als Absetzung auf Ihr Einkommen ggf. berücksichtigt werden sollen.

Vermögensgegenstände

Erklärung zur Erheblichkeit Ihres Vermögens - Während einer einjährigen Karenzzeit ab erstmaligem Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist für den / die Antragsteller:in verwertbares Vermögen (z.B. Girokonten, Sparbücher, Schmuck, Aktien, Bausparverträge, Immobilien, kapitalbildende Versicherungen) von über 40.000 €, für die weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft von je über 15.000 € erheblich. Hierzu zählt auch Vermögen im Ausland. Sachvermögen ist mit seinem Verkehrswert anzusetzen. Selbstgenutztes Wohneigentum sowie Vermögen, das der Alterssicherung (z.B. Riesterrente) dient, sind nicht zu berücksichtigen.

 

Nach Ablauf der Karenzzeit oder für die Erbringung von Leistungen nach dem SGB II für nur einen Monat gilt pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag von 15.000 €. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können auf andere Personen der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

Liegt bei Ihnen kein erhebliches Vermögen vor und befinden Sie sich noch in der Karenzzeit (Schonfrist von grundsätzlich einem Jahr nach Leistungsbeginn) oder stellen Sie den Antrag lediglich für einen einzelnen Monat, werden zu den nachfolgenden Vermögensangaben in der Selbstauskunft vorerst keine Nachweise benötigt. Das Jobcenter kann diese im Bedarfsfall jedoch anfordern.

 

Bitte beachten Sie aber, dass die Kontoauszüge / Umsatzübersichten aller Konten (Girokonten, Sparkonten, Bausparkonten, Bezahldienste wie Paypal, Kreditkartenkonten, usw.) grundsätzlich immer für einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Monat der Antragstellung und ab dem Monat der Antragstellung bis laufend vorgelegt werden müssen.

Wenn Sie oder eine weitere Person eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausüben oder in der Vergangenheit ausgeübt haben, geben Sie bitte je Person an, wie viele Jahre Sie insgesamt eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben.

Verfügen Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft über folgende Vermögensgegenstände?

Konten/Vermögensgegenstände im Ausland müssen hier auch angegeben werden.

Person
Person
Person
Person
Person
Person

Außerdem können Sie Aufwendungen für eine Riesterrente nachweisen. Reichen Sie hierzu die Bescheinigung nach § 92 Einkommensteuergesetz ein und weisen Sie die tatsächliche Zahlung durch Vorlage des Kontoauszuges nach.

Person
Person
Person

Wenn Sie z.B. Immobilienvermögen in der Ukraine über den Vermögenswerten haben, welches jedoch aufgrund der aktuellen Situation weder genutzt werden kann noch verwertbar ist teilen Sie dies bitte dem Jobcenter trotzdem mit. In der Regel wird dieses Vermögen nicht verwertbar sein bzw. ein Härtefall vorliegen.

 

Ggf. aber sind Miet-/Pachteinnahmen unter Einkommen einzutragen, falls solche vorliegen.

Das Eigentum innehabende Person

Geben Sie bitte hier Ihre Daten zu Ihren Fahrzeugen an. Beachten Sie, dass je erwerbsfähiger Person ein Kraftfahrzeug mit einem Wert von bis zu 15.000 Euro zusätzlich geschützt ist und nicht als verwertbares Vermögen berücksichtigt wird. Eine Angabe ist trotzdem erforderlich.

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Bei „Verarmung des Schenkers“ (§ 528 BGB) ist hier eine Rückübertragung vom Jobcenter zu prüfen. Haben Sie somit in den letzten 10 Jahren z.B. Immobilieneigentum an andere Personen überschrieben, ist dieses hier anzugeben.

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Weitere Ansprüche

Teilen Sie uns bitte mit, ob die Versicherung für die Altersvorsorge bestimmt ist und somit nach § 5 AltZertG zertifiziert ist

Unterhaltsansprüche

Ihre Adresse wird nicht an unterhaltspflichtige Personen weitergegeben.

 

Beantworten Sie die folgenden Fragen, wenn die unterhaltspflichtigen Personen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben.

Aus einer Ehe / Lebenspartnerschaft getrenntlebende / geschiedene Personen

Bitte tragen Sie hier die Daten des außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden unterhaltspflichtigen Person ein.

Schwangere / Nichteheliche Kinder unter 3 Jahren betreuende Personen

Bitte tragen Sie hier die Daten der Kinder und / oder schwangeren / betreuenden Personen ein.

 

Unterhaltsberechtige Personen können sein: eine schwangere Personen der Bedarfsgemeinschaft, Personen, die ein unter 3 jähriges Kind betreuen.

Bitte tragen Sie hier die Daten des außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden Unterhaltspflichtigen (Elternteil des Kindes) ein.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf UVG beim Jugendamt des Landkreises Würzburg und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor.

Personen zwischen 0 und 25 Jahren

Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber mind. einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft.

Bitte tragen Sie hier die Daten des außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden Unterhaltspflichtigen (Elternteil des Kindes) ein.

Bevorstehende Änderungen
Änderung
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen innerhalb von 2 Wochen nach.

Hier können Sie sich Ihren Antrag vor dem Absenden als PDF-Dokument abspeichern, datenschutzrechtlich darf dieser nicht im Anschluss an Ihre E-Mail-Adresse gesendet werden.

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