Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG

 

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Damit Ihr Antrag ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann muss dieser vollständig ausgefüllt sein, die Angaben dem aktuellen Stand entsprechen und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

 

In Ihrem eigenen Interesse möchten wir darauf hinweisen, dass eine Versagung der beantragten Erlaubnis möglich ist, wenn sich im Erlaubnisverfahren unter anderem Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit ergeben (Eidesstattliche Versicherung, Steuerrückstände, Vorstrafen), Zweifel an der Zuverlässigkeit der gesetzlichen Vertreter ergeben, ein schlechter baulicher Zustand der Gaststätte, der eine Gefahr für Gäste und Beschäftigte darstellt erwarten lässt, angeforderte Unterlagen in unangemessener Frist nicht vorgelegt werden.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Nutzungsberechtigung: Pacht-/Kaufvertrag
  • Abnahmeprotokoll der Lebensmittelüberwachung (bitte vereinbaren Sie selbständig einen Termin)
  • Unterrichtungsnachweis der IHK (von Antragsteller bzw. bei juristischen Personen (siehe Nr. 2.2 in diesem Antrag) von der vertretungsberechtigten Person) Anmeldung online unter: Link zur IHK Würzburg
  • Nachweis der Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSchG (oder alternativ ein altes Gesundheitszeugnis) erhältlich unter folgendem Link: Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Erklärung über evtl. bestehende Steuerrückstände vom Finanzamt oder Alternativ Erlaubnis auf der letzten Seite des Antrags
  • Lageplan des Grundstückes (z. B. erhältlich bei der Gemeinde in der die Betriebsstätte der Gaststätte liegt)
  • Aktueller Grundrissplan (z. B. aus der Baugenehmigung zu entnehmen; auf dem Plan müssen alle Räume / Freiflächen des Gaststättenbetriebes gemäß Raumverzeichnis ersichtlich sein)

Von der/-n zuständigen Gemeinde/-n/-verwaltung erhältlich (Bitte angeben, dass die Führungszeugnisse direkt an das Landratsamt Würzburg Gewerbeamt gesendet werden soll)

  • Stellungnahme Hierfür bitte den Antrag ausdrucken und der Gemeinde vorlegen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZR
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO
  • Gegebenenfalls sofern nicht erst neu gegründet Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO für juristische Person (zu beantragen bei der Gemeindeverwaltung in der die juristische Person ihren Sitz hat)

Optionale Unterlagen

  • Falls eine Getränkeschankanlage betrieben wird Aktueller Abnahme- / Kontrollbericht (darf nicht älter als 2 Jahre sein) eines Sachkundigen, der die Betriebssicherheit der Anlage bescheinigt
  • Falls Geld- oder Warenspielgeräten betrieben werden Geeignetheitsbescheinigung nach § 33 c Abs. 3 GewO vorlegen (wird ausgestellt von der Betriebssitzgemeinde)
  • Falls sich die Außengastronomiefläche auf öffentlichem Verkehrsgrund befindet Sondernutzungserlaubnis nach Bayerischem Straßen- und Wegegesetz (stellt die Betriebssitzgemeinde aus)

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Nach Art.16 Abs. 2 Bay. Datenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass Ihre Angaben gem. § 2 Abs. 1 BayGastV erforderlich sind.

 

Juristische Personen in diesem Sinne sind ausschließlich Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft). Nur sie können die Erlaubnis als Rechtsperson beantragen und erhalten. Alle übrigen Gewerbetreibende (selbständige Kaufleute, Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) stellen den Antrag als Einzelperson. Sie erhalten auch die Erlaubnis, nicht die jeweilige Gesellschaft.

 

Der Eintrag ist notwendig bei Personen- und Kapitalgesellschaften die im Handelsregister eingetragen sind oder sich noch in Gründung befinden; ein Einzelunternehmen nur bei eingetragenen Kaufleuten (e. K.). Ein Auszug aus dem Handelsregister ist vorzulegen, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das bereits im Handelsregister eingetragen ist (e. K., Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft). Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages bzw. der -satzung ist vorzulegen, falls ein derartiges Unternehmen erst in Gründung und demzufolge auch noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Bei einer GmbH & Co. KG bitten wir, den Auszug aus dem Handelsregister bzw. die Kopie des Gesellschaftsvertrages sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG vorzulegen.

Organisationsbezogene Daten

Zweigniederlassung

Gegebenenfalls weitere vertretungsberechtigte Person
Eigene Daten / Antragsteller
Art Ihres Antrags

Zusätzlich die Vorlage der Baugenehmigung erforderlich.

Hierfür werden 150 € fällig, die dann wieder bei der Gesamtrechnung verrechnet werden.

Folgende Unterlagen müssen hierfür vorgelegt werden

  • Nachweis der IHK-Unterrichtung
  • Bestätigung des Finanzamts, dass keine Steuerschulden vorliegen

Gebühren:

Die Kosten hierfür betragen 150,00 € für drei Monate zusätzlich zu den Gebühren der unbefristeten Erlaubnis. Hierfür werden der Nachweis der IHK-Unterrichtung, sowie die Bescheinigung des Finanzamts ohne Versagungsgründe benötigt.

Angaben zur Gaststätte
Angaben zum Verpächter / Eigentümer
Angaben zum Gaststättenbetrieb
Anzahl Toiletten und Barrierefreiheit der Gaststätte

Für den Betrieb der Gaststätte sind funktionsfähige Gästetoiletten wie folgt vorzuhalten


Bis 15 Gastplätze 1 Gemeinschaftstoilette; 16 – 25 Gastplätze 1 Gemeinschaftstoilette, 1 Urinal; 

26 – 50 Gastplätze 1 Damentoilettenbecken, 1 Herrentoilettenbecken, 2 Urinale; 50 – 100 Gastplätze 2 Damentoiletten, 1 Herrentoilette, 3 Urinale; 100 – 200 Gastplätze 2 Damentoiletten, 2 Herrentoiletten, 4 Urinale

Angaben zum Antragsteller: Aufenthalt in den letzten 3 Jahren

Aufenthalt

Anschrift

Zeitraum

Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit in den letzten 5 Jahren

Selbstständige Tätigkeit

Als Geschäftsführer einer GmbH, als persönlich haftender Gesellschafter einer OHG oder KG oder als Inhaber eines Einzelunternehmens.

Anschrift

Weitere Angaben
Raumverzeichnis

Das Raumverzeichnis ist bei jedem Gaststättenantrag (auch bei Fortführung ohne Änderung) erneut auszufüllen. Das Raumverzeichnis muss mit dem ebenfalls einzureichenden aktuellen Grundrissplan übereinstimmen; insbesondere ist im Raumverzeichnis, sowie im Grundrissplan die Anzahl der Gastplätze, sowie die Größe der einzelnen Räumlichkeiten (mit Ausnahme der Toilettenräume) anzugeben.

 

KG = Keller (Kellergeschoss), EG = Erdgeschoss, 1./2./3. OG = Obergeschoss, DG = Dachgeschoss

Weitere Ergänzungen können mit einem Klick auf das Plus (unten rechts) hinzugefügt werden.

Schank- u. Speiseräume

Außengastronomiefläche / Wirtschaftsgarten

Sonstige Räume, die keine Gasträume darstellen: (z. B. Kegelbahn)

Küche / Anrichten / Thekenbereiche

Lagerräumlichkeiten (für Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände)

Büros / Aufenthaltsräume / Umkleideräume für das Personal

Personaltoiletten: Spültoiletten

 

Damen

 

Herren

 

Damen & Herren

Gästetoiletten: Spültoiletten

 

Damen

 

Herren

 

Damen & Herren

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Bei Nichtzustimmung ist eine Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen an das Landratsamt zu senden oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben

Stellungnahme der für den Wohnsitz des Gewerbetreibenden zuständigen Gemeindeverwaltung