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Mitteilung - Jobcenter - Leistungen für den Lebensunterhalt

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Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

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Online-Service:
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Beachten Sie auch die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Beantragung von SGB II Leistungen

 

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis (siehe "Merkblatt – Wichtige Informationen"). Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II verarbeitet.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

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Ihr Anliegen
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Neue Adresse

Neue Bankverbindung

Bitte tragen Sie hier die IBAN ein, auf die das Geldleistungen ausgezahlt werden soll.

 

Bitte eröffnen Sie wenn noch nicht vorhanden, so schnell wie möglich ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut und tragen Sie hier Ihre Bankverbindung ein. Reichen Sie die Kontoeröffnung gegebenenfalls nach.

 

Leistungen nach dem SGB II werden grundsätzlich nur auf ein Konto überwiesen.

Die BIC dient als zusätzliche Prüfangabe und ist bei internationalen Zahlungsvorgänge notwendig.

Änderung der Einkommensverhältnisse
Änderung der Kosten der Unterkunft / Miete / Nebenkostenabrechnung
Krankenkasse

Die Krankenversicherungsnummer können Sie Ihrer Krankenversicherungskarte entnehmen.

Als Angestellter sind Sie im Normalfall pflichtversichert.

Bezug von Sozialleistungen
Sonstiges Anliegen
Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

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