Feststellung der Wohnberechtigung

Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

1. für öffentlich geförderten Mietwohnraum (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches  Wohnungsbindungsgesetz)

2. für mit Aufwendungsdarlehen oder Darlehen der vereinbarten Förderung geförderten Mietwohnraum (§§ 88, 88d, 88e 2. Wohnungsbaugesetz)

3. für nach dem Wohnraumförderungsgesetz geförderten Mietwohnraum

 

Vormerkung nach Art 5 BayWoBindG

für die Benennung für eine Wohnung in Gerbrunn und Veitshöchheim

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Der ausgefüllte Antrag muss Ihrer Gemeinde vorgelegt werden. Sie erhalten diesen nach Absenden per E-Mail.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

Bitte beachten Sie die Erläuterungen zur Einkommenserklärung

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Gebühren:

Der Wohnberechtigungsschein und die Vormerkung sind gebührenpflichtig.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes
Die in Nummern 1 bis 8 sowie die mit Hilfe der Einkommenserklärungen Stabau III a und III b erfragten Angaben sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Festlegung der Wohnberechtigung vorliegen. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sind die Art. 21, 24 und 25 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz sowie Art. 7 Absatz 3 Satz 3 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz. Die Angabe der Telefonnummer in Nummer 1 erfolgt freiwillig.

 

Eigene Daten

Art des Antrags
Wohnung

Hinweis zu den Haushaltsangehörigen
Zum Haushalt rechnen neben dem Antragsteller, dem Ehegatten, dem Lebenspartner und dem Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft nachstehende Personen, wenn sie miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen:

 

Verwandte in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Enkel) und 2. Grades in der Seitenlinie (Geschwister), Verschwägerte in gerader Linie (z. B. Schwiegereltern, Stiefkinder) und zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten), Pflegekinder und Pflegeeltern. Zum Haushalt rechnen diese Personen auch, wenn zu erwarten ist, dass sie alsbald und auf Dauer in den Haushalt aufgenommen werden, sowie Kinder, deren Geburt auf Grund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist. Zum Haushalt rechnen nicht Personen, bei denen zu erwarten ist, dass diese sich alsbald und auf Dauer vom Haushalt lösen werden.

Weitere/-r Haushaltsangehörige/-r

Weitere Haushaltsangehörige können mit einem Klick auf das Plus (unten rechts) hinzugefügt werden.

Angaben über die künftige Wohnung
Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis
Begründung für einen zusätzlichen Raumbedarf
Begründung für eine behindertengerechte Wohnung
Begründung für die Dringlichkeit des Antrags
Sonstige Angaben
Erforderliche Unterlagen

(Hochladen während und nach der Antragstellung möglich)

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben