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Vollzug des Wassergesetzes; Anzeige eines Erdaufschlusses

  • Es darf grundsätzlich nur das erste Grundwasserstockwerk erschlossen werden. Die darunterliegende Sperrschicht darf nicht durchbohrt werden. Ab einer Bohrtiefe von mehr als 100 m ist die Bohrung bei der Bergbehörde (Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth) anzuzeigen.
  • Mit der Bohrung darf erst dann begonnen werden, wenn Sie die Freigabe vom Landratsamt erhalten. Ist seit der Anzeige ein Monat vergangen, ohne dass die Arbeiten untersagt wurden, so dürfen sie begonnen und solange durchgeführt werden, bis auf das Grundwasser eingewirkt wird (Art. 30 Abs. 2 BayWG). Die Laufzeit der Monatsfrist beginnt mit dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen beim Landratsamt. Ergibt sich, dass auf das Grundwasser eingewirkt wird, so sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen (Art. 30 Abs. 3 BayWG).
  • Dem Antragsteller ist bekannt, dass die hier gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen im Verwaltungsverfahren womöglich noch ergänzt werden müssen, sofern dies zur Beurteilung des Einzelfalls notwendig ist.
  • Die Fertigstellung des Erdaufschlusses teilt der Antragsteller spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten dem Landesamt für Umwelt (LfU) mit und lässt dem LfU (ggf. in Absprache mit der Bohrfirma) die Dokumentationsunterlagen zu dem Erdaufschluss zukommen.
  • Dem Antragsteller ist bekannt, dass er für Schäden, die durch unsachgemäßen Bau oder Betrieb der Anlage hervorgerufen werden, haftet.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • einen Lageplan mit Kennzeichnung der Bohrstelle(n)
  • Bei geplanter Grundwasserentnahme zu Trinkwasserzwecke: Aussage der zuständigen Gemeinde / Stadt zur evtl. Befreiung bzw. Beschränkung von der Benutzungspflicht gemäß der Wasserabgabesatzung (WAS).

Technische Anmeldedaten

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
ELSTER spezifischer Wert. Mögliche Ausprägungen: StNr (bei einem Organisationszertifikat) oder IdNr (bei einem persönlichen Zertifikat)

Digital & Online

 

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Sichere Anmeldung

für Privatpersonen

mit der BundID

Hinweis anzeigen Für die Anmeldung wird ein bestehendes BundID- oder BayernID-Konto benötigt. Die Anmeldung per eID (mit Ausweis und PIN) bietet die höchste Sicherheit und erspart zusätzlichen Aufwand wie das Nachreichen einer Unterschrift oder Ausweiskopie.
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Direkt online starten ohne Anmeldung – zusätzliche Nachweise wie Unterschrift erforderlich.

Hinweis anzeigen

Wenn Sie sich nicht über die eID-Funktion des Ausweises anmelden, ist für die Bearbeitung folgendes erforderlich:

  • Unterschriebenes und abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Freiwillige Kopie oder Foto des Ausweisdokuments (alternativ persönliche Vorsprache)

Nicht benötigte Angaben auf dem Ausweis dürfen geschwärzt werden. Die Kopie wird nach Sichtung datenschutzkonform vernichtet.

Auf Papier & per Post

Icon Brief und Papier

Formular herunterladen, drucken und ausgefüllt an das Amt senden.

Hinweis anzeigen Das unterschriebene Formular muss anschließend postalisch eingereicht oder persönlich abgegeben werden. Eine digitale Bearbeitung und Rückmeldung ist in diesem Fall nicht möglich.

QR-Code
Online-Service:
 

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Eigene Daten / Bauherr
Bohr-/Brunnenbaufirma
Alternativenprüfung

Grundsätzlich ist die Verwendung der im Folgenden genannten Alternativen der Nutzung von Grundwasser vorzuziehen (ggf. anteilige Nutzung).

Angaben zum Grundstück der Bohrung(en)
Anlass der Bohrung/-en

Es besteht eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt nach § 11 Abs. 1 Trinkwasserverordnung. 

Verwendung des Grundwassers

Bei Bedarf gesonderte Liste beifügen.

Weitere Angaben
Bohrstelle
Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Personalausweises) über Ihre BundID oder BayernID angemeldet haben, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Sie dürfen die vom Landratsamt nicht benötigten Angaben auf dem Ausweis wie Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer schwärzen. Nach Dokumentation der Sichtung der Kopie des Ausweises wird diese datenschutzkonform vernichtet. )

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Hier können Sie ein Bild ihres Ausweises unten bei "Direkt hochladen" einfügen.

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben. 

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