Vollzug des Wassergesetzes; Anzeige eines Erdaufschlusses

  • Es darf grundsätzlich nur das erste Grundwasserstockwerk erschlossen werden. Die darunterliegende Sperrschicht darf nicht durchbohrt werden. Ab einer Bohrtiefe von mehr als 100 m ist die Bohrung bei der Bergbehörde (Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth) anzuzeigen.
  • Mit der Bohrung darf erst dann begonnen werden, wenn Sie die Freigabe vom Landratsamt erhalten. Ist seit der Anzeige ein Monat vergangen, ohne dass die Arbeiten untersagt wurden, so dürfen sie begonnen und solange durchgeführt werden, bis auf das Grundwasser eingewirkt wird (Art. 30 Abs. 2 BayWG). Die Laufzeit der Monatsfrist beginnt mit dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen beim Landratsamt. Ergibt sich, dass auf das Grundwasser eingewirkt wird, so sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen (Art. 30 Abs. 3 BayWG).
  • Dem Antragsteller ist bekannt, dass die hier gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen im Verwaltungsverfahren womöglich noch ergänzt werden müssen, sofern dies zur Beurteilung des Einzelfalls notwendig ist.
  • Die Fertigstellung des Erdaufschlusses teilt der Antragsteller spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten dem Landesamt für Umwelt (LfU) mit und lässt dem LfU (ggf. in Absprache mit der Bohrfirma) die Dokumentationsunterlagen zu dem Erdaufschluss zukommen.
  • Dem Antragsteller ist bekannt, dass er für Schäden, die durch unsachgemäßen Bau oder Betrieb der Anlage hervorgerufen werden, haftet.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • einen Lageplan mit Kennzeichnung der Bohrstelle(n)

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Organisationsbezogene Daten
Eigene Daten / Bauherr
Bohr-/Brunnenbaufirma
Alternativenprüfung

Grundsätzlich ist die Verwendung der im Folgenden genannten Alternativen der Nutzung von Grundwasser vorzuziehen (ggf. anteilige Nutzung).

Angaben zum Grundstück der Bohrung(en)
Anlass der Bohrung/-en
Verwendung des Grundwassers

Bei Bedarf gesonderte Liste beifügen.

Weitere Angaben
Bohrstelle
Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben