Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen und begrenzten Freiflächen, für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Personen nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

 

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Sollen Veranstaltungen nach § 2 Abs. 1 VStättV vor mehr als 200 Besuchern nur vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, ist dies dem Landratsamt Würzburg rechtzeitig anzuzeigen.


Die Anzeige muss so frühzeitig wie möglich, jedoch spätestens 10 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beim Landratsamt eingehen, da ansonsten eine Beurteilung nicht mehr stattfinden kann. Im Einzelfall kann auch eine frühzeitigere Beteiligung erforderlich sein.

 

Räume im Sinn der Versammlungsstättenverordnung sind Räume in Gebäuden, überdachte Freibereiche, eingefriedete- oder durch Bauten eingeengte Freibereiche.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Übersichtsplan der Fläche des Veranstaltungsgeländes
  • Vollständiger Grundriss des Gebäudes und der Räume mit Darstellung der für die Veranstaltung geplanten Anbauten und Zelte (ab 75m² ist für Zelte ein Prüfbuch vorzulegen!)
  • Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile (Wände, Stützen, Decken, Dächer), Brandabschnitte
  • Angaben über Brandschutzanforderungen an Türen, sowie die Aufschlagrichtungen (Türarten, Schiebetore dürfen z.B. während der Veranstaltung nicht geschlossen werden)
  • Die Rettungswegführung im Gebäude und außerhalb des Gebäudes, sowie aus den Zelten bis auf die öffentliche Verkehrsfläche
  • Die Rettungswegbreiten- und längen (Breite min. 1,20m). Die Bemessung erfolgt nach der maximal anwesenden Personenzahl (Besucher, Personal, Mitwirkende, etc.)
  • Die lichten Öffnungsmaße der Ausgänge (aus den Gebäuden, Zelten und aus dem Veranstaltungsgelände)
  • Zugangskontrollen im Bereich der Flucht- und Rettungswege sind darzustellen und zu beschreiben.
  • Die Umzäunung des Geländes einschließlich der darin vorgesehenen Ausgänge. Die lichte Breite der Ausgänge ist zu bemaßen.
  • Bühne mit Betriebsbeschreibung (Bühnentechnik, Beleuchtung, etc.) und deren Abmessungen
  • Bestuhlungsplan gemäß VStättV
  • Darstellung der Feuerwehraufstellfläche, ggf. Feuerwehrumfahrungen
  • Lage der Parkplätze (um Überschneidungen mit dem Feuerwehreinsatz ausschließen zu können)
  • Sonstige feste Installationen wie Toilettenwagen, Kühlwagen, Lagerbereiche
  • Brandlasten z.B. Dekorationen Ausschmückungen, etc.
  • Feuerwehr (Einsatzbereitschaft, Stärke, etc.)
  • Sicherheitspersonal (Anzahl der Sicherheitskräfte, etc.)
  • Allgemeine Brandgefahren (Heizstrahler, Grillstellen, etc.)

Hinweise:

  • Es kann sein, dass bei einzelnen Anzeigen weitere Angaben erforderlich werden.
  • Die erforderlichen Unterlagen sind von einer fachkundigen Person zu erstellen.
  • Unterlagen die als Anlage zum Antrag eingereicht werden sind vom verantwortlichen Antragsteller mit Datum und Unterschrift zu versehen.

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Jetzt QR-Code scannen und Antrag stellen!

 
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Organisationsbezogene Daten
Veranstalter / Verantwortlicher Antragsteller
Betreiber / Eigentümer der baulichen Anlage
Veranstaltungsort
Veranstaltung

 

Datum

 

Uhrzeit

Maximale Teilnehmerzahl
Zusätzliche Angaben
Standsicherheit
Einrichtungen zur Rauchableitung
Feuerlöscheinrichtungen

Die Standorte der Feuerlöscher und Wandhydranten sind in den Bestuhlungsplan einzutragen.

 

Feuerwiderstandsdauer der Decke / des Daches
Weitere prüfungsrelevante Angaben
Fachkraft für Veranstaltungstechnik nach §40 Abs. 4 VStättV
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben

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