Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB)

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Wohnflächenberechnungen
  • Mieteinnahmen

Bitte beachten Sie die Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV)

Gebühren:

Die anfallenden Gebühren und Auslagen (auch für fehlende Unterlagen) nach § 15 der Gutachterausschussverordnung werden übernommen. Im Falle einer Rücknahme des Antrags entstehen Gebühren nach § 15 Abs. 6 der Gutachterausschussverordnung. Mit dem Betreten des Grundstücks durch Mitglieder des Gutachterausschusses besteht Einverständnis. Der Eigentümer des Grundstücks (falls nicht der Antragsteller) erhält gem. § 193 Abs. 5 BauGB eine Abschrift des Gutachtens.

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Organisationsbezogene Daten
Eigene Daten
Wertermittlungsobjekt
Anzahl der benötigten Ausfertigungen
Erforderliche Unterlagen

(Hochladen während und nach der Antragstellung möglich)

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben