Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Ab dem Tag der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis im Regelfall sechs Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm, kann gegen Gebühr (8,50 €) im Landratsamt Würzburg erstellt werden
  • Eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Ausweisdokuments
  • Ausländischer Führerschein
  • Meldebestätigung der Gemeinde

Zusätzlich bei Umschreibung einer ausl. Fahrerlaubnis nach Anlage 11 zur FeV

  • Übersetzung des Führerscheins einer amtlich anerkannten Übersetzungsstelle

Zusätzlich bei Umschreibung einer ausl. Fahrerlaubnis nach Drittstaat

  • Übersetzung des Führerscheins einer amtlich anerkannten Übersetzungsstelle
  • Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs im Original

Zusätzlich für die Umschreibung Drittstaat

Für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, deren Ausstellungsstaat in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist, gelten Sonderbestimmungen: Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • Bei gewissen Ausstellungsstaaten ist ein Sehtest bei Antragstellung vorzulegen 

Betreffend der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T

  • Sehtest im Original

Betreffend der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E

Betreffend der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Gebühren Anlage 11 zur FeV & EU Führerschein: 31,20 €

 

Gebühren für die Klassen A, A2, A1, B, BE (mit Probezeit):

39,60 €


Gebühren für die Klassen AM, L, T, D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE (ohne Probezeit):

38,80 €


Zusätzliche Gebühr für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95) im Regelfall:
32,50 €

 

Die Gebühr für die Antragstellung wird Ihnen nach Eingang der vollständigen Unterlagen in Rechnung gestellt.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Jetzt QR-Code scannen und Antrag stellen!

 
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Eigene Daten

Umschreibung meiner ausländischen Fahrerlaubnis
Bereits erteilte Fahrerlaubnisklassen

Für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, deren Ausstellungsstaat in der Anlage 11 zur FeV; Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubni aufgeführt ist, gelten Sonderbestimmungen.

 

Bitte beachten Sie, dass bei gewissen Ausstellungsstaaten ein Sehtest bei Antragstellung vorzulegen ist.

Erklärung bei Ablegung einer Doppelklasse
Fahrschulprüfung
Fahrschule
Versandart

Information: 

Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, bei der die Ablegung einer Prüfung notwendig ist, wird der Führerschein an die Prüfstelle übermittelt. Im Regelfall wird Ihnen nach bestandener Prüfung der Führerschein durch die Prüfstelle ausgehändigt. Bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen ist der Führerschein, nach bestandener Prüfung, in der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen (Terminvereinbarung notwendig).

 

Information zum Führerscheindirektversand nach Hause:

Soll Ihnen der EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass für diesen Zweck Ihre auf dem Antragsformular genannten Adressdaten an die Bundesdruckerei weitergegeben werden.

 

Der Führerschein wird von der Bundesdruckerei in Berlin per Einwurf-Einschreiben an Ihre Meldeanschrift gesandt. Stellen Sie daher sicher, dass die Zustellung auch erfolgen kann (Namensschild am Briefkasten). Spätere melderechtliche Änderungen teilen Sie der Führerscheinstelle umgehend schriftlich mit.

 

Entstehende Mehrkosten (z.B. durch erneute Versendung) werden von Ihnen getragen.

 

Falls der Führerschein nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen (nach Antragstellung bzw. beim Begleiteten Fahren mit 17 Jahren, nach Erreichen des 18. Lebensjahres) bei Ihnen eintreffen sollte oder Eintragungen nicht richtig vorgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg.

 

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Direktversand nur bei prüfungsfreier Umschreibung (Führerschein, der in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist oder Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis)

 

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben