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Genehmigung nach dem § 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Angaben über die Zahl, die Art (KOM, Pkw), den Fahrzeughalter, das AKZ, den Hersteller, FIN und Sitzplätze der zu verwendenden Fahrzeuge
  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller u. ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person(en)

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, bestehend aus

  • Eigenkapitalbescheinigung gem. §2 Abs. 2 Nr. 2 PBZUgV (Der Stichtag der Zusatzbescheinigung darf z. Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen gem. §2 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger, der Sozialversicherung u. der Berufsgenossenschaft (Die Stichtage der Bescheinigungen darf z. Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen)

Nachweis über die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes

  • Nach §12 Abs. 2 PBefG sind dem Genehmigungsantrag Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Sicherheit u. Leistungsfähigkeit des Betriebes ermöglichen. Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15.06.2000 (BGBl. S. 851) erläutert die Genehmigungsvoraussetzungen des § 13 PBefG.

 

Gegebenfalls

  • Zusatzbescheinigung gem. §2 Abs. 3 PBZugV (Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf z. Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen)
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handels- o. Genossenschaftsregister eingetragen sind: beglaubigte Abschrift der Eintragungen, bei GmbH, außerdem die Gesellschafterliste (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)
  • Gesellschaftsvertrag
  • Unterlagen z. Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der für die Führung d. Geschäfte bestellten Person(en)

Technische Anmeldedaten

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
ELSTER spezifischer Wert. Mögliche Ausprägungen: StNr (bei einem Organisationszertifikat) oder IdNr (bei einem persönlichen Zertifikat)

Digital & Online

 

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Sichere Anmeldung

für Privatpersonen

mit der BundID

Hinweis anzeigen Für die Anmeldung wird ein bestehendes BundID- oder BayernID-Konto benötigt. Die Anmeldung per eID (mit Ausweis und PIN) bietet die höchste Sicherheit und erspart zusätzlichen Aufwand wie das Nachreichen einer Unterschrift oder Ausweiskopie.
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Sichere Anmeldung

für Privatpersonen

mit der BayernID

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für Unternehmen mit ELSTER -

Mein Unternehmenskonto

Hinweis anzeigen Für die Anmeldung wird ein bestehendes ELSTER-Mein-Unternehmen-Konto benötigt.
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Direkt online starten ohne Anmeldung – zusätzliche Nachweise wie Unterschrift erforderlich.

Hinweis anzeigen

Wenn Sie sich nicht über die eID-Funktion des Ausweises anmelden, ist für die Bearbeitung folgendes erforderlich:

  • Unterschriebenes und abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Freiwillige Kopie oder Foto des Ausweisdokuments (alternativ persönliche Vorsprache)

Nicht benötigte Angaben auf dem Ausweis dürfen geschwärzt werden. Die Kopie wird nach Sichtung datenschutzkonform vernichtet.

Auf Papier & per Post

Icon Brief und Papier

Formular herunterladen, drucken und ausgefüllt an das Amt senden.

Hinweis anzeigen Das unterschriebene Formular muss anschließend postalisch eingereicht oder persönlich abgegeben werden. Eine digitale Bearbeitung und Rückmeldung ist in diesem Fall nicht möglich.

QR-Code
Online-Service:
 

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Antragsteller

Weitere Ergänzungen können mit einem Klick auf das Plus (unten rechts) hinzugefügt werden.

Angaben über den/die Inhaber (bei Handelsgesellschaften ggf. Gesellschafterliste)
Angaben über die für die Führung der Geschäfte bestellte(n) Person(en)

Antrag
Fachliche Eignung

Fachliche Eignung nachzuweisen durch entsprechende Bescheinigungen / Zeugnisse

Angaben
Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Personalausweises) über Ihre BundID oder BayernID angemeldet haben, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Sie dürfen die vom Landratsamt nicht benötigten Angaben auf dem Ausweis wie Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer schwärzen. Nach Dokumentation der Sichtung der Kopie des Ausweises wird diese datenschutzkonform vernichtet. )

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben. 

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