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Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Art. 16 BayNatSchG oder eine Befreiung nach §67 BNatschG von den Verboten des §39 BNatschG

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Lageplan mit Darstellung der zu beseitigenden oder zurückzuschneidenden Gehölze
  • Auflistung der Art und Anzahl der von der Maßnahme betroffenen Gehölze
  • Beschreibung / Nachweis der unzumutbaren Belastung
  • Beschreibung und Darstellung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Nachweis darüber, dass durch die geplante Maßnahme keine artenschutzrechtlichen
    Verbotstatbestände erfüllt werden, bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden um dies zu vermeiden. Der Nachweis kann in Form eines Berichts (Text und Bilder) oder durch ein artenschutzrechtl. Gutachten erbracht werden.
  • Einverständiserklärung/Vollmacht des Grundstückseigentümers

Gesetzliche Regelungen zu Baumfällungen und Schnittmaßnahmen an Gehölzen außerhalb des Waldes

Technische Anmeldedaten

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
ELSTER spezifischer Wert. Mögliche Ausprägungen: StNr (bei einem Organisationszertifikat) oder IdNr (bei einem persönlichen Zertifikat)

Digital & Online

 

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Sichere Anmeldung

für Privatpersonen

mit der BundID

Hinweis anzeigen Für die Anmeldung wird ein bestehendes BundID- oder BayernID-Konto benötigt. Die Anmeldung per eID (mit Ausweis und PIN) bietet die höchste Sicherheit und erspart zusätzlichen Aufwand wie das Nachreichen einer Unterschrift oder Ausweiskopie.
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für Unternehmen mit ELSTER -

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Direkt online starten ohne Anmeldung – zusätzliche Nachweise wie Unterschrift erforderlich.

Hinweis anzeigen

Wenn Sie sich nicht über die eID-Funktion des Ausweises anmelden, ist für die Bearbeitung folgendes erforderlich:

  • Unterschriebenes und abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Freiwillige Kopie oder Foto des Ausweisdokuments (alternativ persönliche Vorsprache)

Nicht benötigte Angaben auf dem Ausweis dürfen geschwärzt werden. Die Kopie wird nach Sichtung datenschutzkonform vernichtet.

Auf Papier & per Post

Icon Brief und Papier

Formular herunterladen, drucken und ausgefüllt an das Amt senden.

Hinweis anzeigen Das unterschriebene Formular muss anschließend postalisch eingereicht oder persönlich abgegeben werden. Eine digitale Bearbeitung und Rückmeldung ist in diesem Fall nicht möglich.

QR-Code
Online-Service:
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG bzw. Art. 16 BayNatSchG bearbeiten zu können. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind: § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG bzw. Art. 16 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 23 Abs. 3 und Art. 55 BayNatSchG.

 

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Art

Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Art. 16 BayNatSchG
(Maßnahmen die bestimmte geschutzte Landschaftsbestandteile z.B. Hecke, lebende Zäune, Feldgehölze, Feldgebüsche, Höhle, Tümpel, Kleingewässer, erheblich beeinträchtigen)


Befreiung nach § 67 BNatschG von den Verboten des § 39 BNatschG
(Rückschnitt oder Fällung von Gehölzen im gesetzlichen Schulzzeitraum vom 01. März bis 30. September eines Jahres)

Baugrundstück bzw. betroffenes Grundstück
Vorhaben

Vorhabensbeschreibung

  • Listen Sie in der Maßnahmenbeschreibung alle Baum- und Strauchstrukturen auf, welche von der geplanten Maßnahme betroffen sind.
  • Fügen Sie dem Antrag einen Lageplan bei, in welchem der betroffene Gehölzbestand maßstabsgerecht eingezeichnet ist.
  • Machen Sie Angaben zur Art und Maßen (Höhe, Breite, Länge). Die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft, Möglichkeiten der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes sowie vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu beschreiben und darzustellen.

 

Sofern die Maßnahme im Zusammenhang mit einer zugelassenen Baumaßnahme steht, bitte auch das Aktenzeichen der Baugenehmigung bzw. des Freistellungsverfahrens angeben.

Begründung
Aufzeigen einer unzumutbaren Härte mit einer Begründung weshalb die Schnitt- bzw. Fällarbeiten nicht erst nach der Vegetationsperiode umgesetzt werden können. Welche Alternativen bestehen und weshalb sind auch diese nicht zumutbar? Weshalb konnten die Schnitt- bzw. Fällarbeiten trotz sorgfältiger Bauablaufplanung nicht bereits vor Beginn der Vegetationsperiode umgesetzt werden?

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Personalausweises) über Ihre BundID oder BayernID angemeldet haben, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Sie dürfen die vom Landratsamt nicht benötigten Angaben auf dem Ausweis wie Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer schwärzen. Nach Dokumentation der Sichtung der Kopie des Ausweises wird diese datenschutzkonform vernichtet. )

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Besonderer Artenschutz
Bei der Durchführung der Maßnahme muss eigenverantwortlich sichergestellt werden, dass keine Verbotstatbestände des besonderen Artenschutzes (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) erfüllt werden. Insbesondere dürfen keine geschützten Tiere getötet oder deren Nist- und Brutvorgang beeinträchtigt werden. Zudem dürfen die Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tiere nicht beschädigt oder zerstört werden. Für die Erteilung einer Befreiung vom Sommerfällverbot muss nachgewiesen werden, dass bei der Umsetzung der Maßnahme keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden.

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben. 

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