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Mitteilung zur Betriebsorganisation nach §52b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) / nach §58 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags soweit die nachstehend genannten Punkte für die betriebene/n genehmigungsbedürftige/n Anlage/n einschlägig sind

  • 1. Ablauforganisation

    • Darstellung der Verantwortungshierarchie von der Betriebsleitung bis hinunter zu anderen für die Pflichten verantwortlichen Personen und ihren Stellvertretern,

    • Stellenbeschreibung der verantwortlichen Personen hinsichtlich ihrer nach dem Immissionsschutzrecht wahrzunehmenden Pflichten,

    • Übertragung der Verantwortung auf zentrale oder externe Stellen,

    • Aufgabenverteilung zwischen einzelnen Einheiten und Beteiligungspflichten (Linienmanagement und Stabsstellen, Weisungsbefugnisse),

    • Einbindung der Betriebsbeauftragten in die Organisation,

    • Verfahren bei Auswahl der Mitarbeiter (Qualifikation) und Delegation der Aufgaben,

    • Regelung der Zuständigkeiten gegenüber Behörden,

  • 2. Ablauforganisation

    • Schriftliche Anweisungen zum Verfahren bei immissionsschutzrelevanten Entscheidungen, insbesondere die Einschaltung der Unternehmensleitung, die Beteiligung des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und anderer zuständiger Organisationseinheiten,

    • Gegenstand, Art und Umfang der betriebsinternen und externen Kontrollen, wie z.B. Stichproben, Berichtspflichten,

    • Meldewege und Entscheidungsbefugnisse bei Störungen und im Gefahrenfall

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Sie dürfen die vom Landratsamt nicht benötigten Angaben auf dem Ausweis wie Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer schwärzen. Nach Dokumentation der Sichtung der Kopie des Ausweises wird diese datenschutzkonform vernichtet. )

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

QR-Code
Online-Service:
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Firma
Wahrgenommen werden durch den Gesellschafter
Mitteilung gemäß § 52 b Abs. 1 BlmSchG / § 58 Abs. 1 KrWG, dass nach den Bestimmungen über die Geschäftsführungsbefugnis für die Gesellschaft die sich aus dem BlmSchG sowie dem KrWG und seinem untergesetzlichen Regelwerk ergebenden Pflichten des Betreibers der genehmigungsbedürftigen Anlage
Erforderliche Unterlagen

Der Anzeige nach § 52 b Abs. 1 BlmSchG / § 58 KrWG sind Unterlagen beigefügt, die entsprechend der Verpflichtung nach § 52 b Abs. 2 BlmSchG / § 58 Abs. 2 KrWG Auskunft darüber geben, auf welche Weise sicher gestellt ist, dass die immissionsschutz-/abfallrechtlichen Vorschriften beim Betrieb beachtet werden,

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben. 

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