Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

Die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie berechtigt NICHT zur Ausübung der Osteopathie! Physiotherapeuten, die osteopathisch tätig sein wollen, müssen grundsätzlich die allgemeine Heilpraktikererlaubnis erwerben.

 

Bitte übersenden Sie, im Falle einer Zusendung per Post, Ihre Antragsunterlagen (einschl. Führungszeugnis) stets an: Landratsamt Würzburg, Fachbereich 13, Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg

 

Bitte keine Antragsunterlagen an das Gesundheitsamt Würzburg übersenden. Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie im Gebiet des Landkreises Würzburg als Heilpraktiker/in tätig werden wollen. Steht der Sitz Ihrer Praxis noch nicht fest, richtet sich unsere örtliche Zuständigkeit danach, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Würzburg haben.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Geburtsurkunde Original oder amtlich beglaubigt
  • Ärztliches Zeugnis, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes als Heilpraktiker (bzw. Heilpraktiker beschränkt auf ein bestimmtes Gebiet / Abhängig von Ihrer Ausbildung) ungeeignet sind
  • Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
  • Abschlusszeugnis (mind. Hauptschulabschluss) Original oder amtlich beglaubigt
  • Lebenslauf

Gegebenenfalls

  • Universitäres Prüfungszeugnis Original oder amtlich beglaubigt
  • Diplom- oder Masterurkunde Original oder amtlich beglaubigt
  • Nachweis über den Abschluss eines gesetzlich geregelten Heilhilfsberufs (z. B. als Podologe/in) Original oder amtlich beglaubigt
  • Nachweis über Weiterbildung entsprechend dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege freigegebenen Muster Curriculums Original oder amtlich beglaubigt

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Organisationsbezogene Daten
Eigene Daten

Art Ihres Antrags
Angaben zu Ihrer Tätigkeit

Die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie berechtigt NICHT zur Ausübung der Osteopathie! Physiotherapeuten, die osteopathisch tätig sein wollen, müssen grundsätzlich die allgemeine Heilpraktikererlaubnis erwerben.

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen an das Landratsamt zu senden oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben