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Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG

 

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Damit Ihr Antrag ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann muss dieser vollständig ausgefüllt sein, die Angaben dem aktuellen Stand entsprechen und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.

 

In Ihrem eigenen Interesse möchten wir darauf hinweisen, dass eine Versagung der beantragten Erlaubnis möglich ist, wenn sich im Erlaubnisverfahren unter anderem Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit ergeben (Eidesstattliche Versicherung, Steuerrückstände, Vorstrafen), Zweifel an der Zuverlässigkeit der gesetzlichen Vertreter ergeben, ein schlechter baulicher Zustand der Gaststätte, der eine Gefahr für Gäste und Beschäftigte darstellt erwarten lässt, angeforderte Unterlagen in unangemessener Frist nicht vorgelegt werden.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Nutzungsberechtigung: Pacht-/Kaufvertrag
  • Abnahmeprotokoll der Lebensmittelüberwachung (bitte vereinbaren Sie selbständig einen Termin)
  • Unterrichtungsnachweis der IHK (von Antragsteller bzw. bei juristischen Personen (siehe Nr. 2.2 in diesem Antrag) von der vertretungsberechtigten Person) Anmeldung online unter: Link zur IHK Würzburg
  • Nachweis der Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSchG (oder alternativ ein altes Gesundheitszeugnis) erhältlich unter folgendem Link: Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Erklärung über evtl. bestehende Steuerrückstände vom Finanzamt oder Alternativ Erlaubnis auf der letzten Seite des Antrags
  • Lageplan des Grundstückes (z. B. erhältlich bei der Gemeinde in der die Betriebsstätte der Gaststätte liegt)
  • Aktueller Grundrissplan (z. B. aus der Baugenehmigung zu entnehmen; auf dem Plan müssen alle Räume / Freiflächen des Gaststättenbetriebes gemäß Raumverzeichnis ersichtlich sein)

Von der/-n zuständigen Gemeinde/-n/-verwaltung erhältlich (Bitte angeben, dass die Führungszeugnisse direkt an das Landratsamt Würzburg Gewerbeamt gesendet werden soll)

  • Stellungnahme Hierfür bitte den Antrag ausdrucken und der Gemeinde vorlegen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZR
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO
  • Gegebenenfalls sofern nicht erst neu gegründet Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO für juristische Person (zu beantragen bei der Gemeindeverwaltung in der die juristische Person ihren Sitz hat)

Optionale Unterlagen

  • Falls eine Getränkeschankanlage betrieben wird Aktueller Abnahme- / Kontrollbericht (darf nicht älter als 2 Jahre sein) eines Sachkundigen, der die Betriebssicherheit der Anlage bescheinigt
  • Falls Geld- oder Warenspielgeräten betrieben werden Geeignetheitsbescheinigung nach § 33 c Abs. 3 GewO vorlegen (wird ausgestellt von der Betriebssitzgemeinde)
  • Falls sich die Außengastronomiefläche auf öffentlichem Verkehrsgrund befindet Sondernutzungserlaubnis nach Bayerischem Straßen- und Wegegesetz (stellt die Betriebssitzgemeinde aus)

Technische Anmeldedaten

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
ELSTER spezifischer Wert. Mögliche Ausprägungen: StNr (bei einem Organisationszertifikat) oder IdNr (bei einem persönlichen Zertifikat)

Digital & Online

 

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Sichere Anmeldung

für Privatpersonen

mit der BundID

Hinweis anzeigen Für die Anmeldung wird ein bestehendes BundID- oder BayernID-Konto benötigt. Die Anmeldung per eID (mit Ausweis und PIN) bietet die höchste Sicherheit und erspart zusätzlichen Aufwand wie das Nachreichen einer Unterschrift oder Ausweiskopie.
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Direkt online starten ohne Anmeldung – zusätzliche Nachweise wie Unterschrift erforderlich.

Hinweis anzeigen

Wenn Sie sich nicht über die eID-Funktion des Ausweises anmelden, ist für die Bearbeitung folgendes erforderlich:

  • Unterschriebenes und abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Freiwillige Kopie oder Foto des Ausweisdokuments (alternativ persönliche Vorsprache)

Nicht benötigte Angaben auf dem Ausweis dürfen geschwärzt werden. Die Kopie wird nach Sichtung datenschutzkonform vernichtet.

Auf Papier & per Post

Icon Brief und Papier

Formular herunterladen, drucken und ausgefüllt an das Amt senden.

Hinweis anzeigen Das unterschriebene Formular muss anschließend postalisch eingereicht oder persönlich abgegeben werden. Eine digitale Bearbeitung und Rückmeldung ist in diesem Fall nicht möglich.

Juristische Personen in diesem Sinne sind ausschließlich Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft). Nur sie können die Erlaubnis als Rechtsperson beantragen und erhalten. Alle übrigen Gewerbetreibende (selbständige Kaufleute, Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) stellen den Antrag als Einzelperson. Sie erhalten auch die Erlaubnis, nicht die jeweilige Gesellschaft.

 

Der Eintrag ist notwendig bei Personen- und Kapitalgesellschaften die im Handelsregister eingetragen sind oder sich noch in Gründung befinden; ein Einzelunternehmen nur bei eingetragenen Kaufleuten (e. K.). Ein Auszug aus dem Handelsregister ist vorzulegen, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das bereits im Handelsregister eingetragen ist (e. K., Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft). Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages bzw. der -satzung ist vorzulegen, falls ein derartiges Unternehmen erst in Gründung und demzufolge auch noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Bei einer GmbH & Co. KG bitten wir, den Auszug aus dem Handelsregister bzw. die Kopie des Gesellschaftsvertrages sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG vorzulegen.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten

Zweigniederlassung

Angaben vertretungsberechtigte Person
Eigene Daten / Antragsteller
Art Ihres Antrags

Zusätzlich die Vorlage der Baugenehmigung erforderlich.

Nur bei übergangsloser Übernahme oder Fortführung einer Gaststätte ohne Veränderung der Betriebsart und der Räumlichkeiten

Hierfür werden 150€ fällig, die zusätzlich zur

Gesamtgebühr zu zahlen sind.

Folgende Unterlagen müssen hierfür vorgelegt werden

  • Bestätigung des Finanzamts, dass keine Steuerschulden vorliegen
Angaben zur Gaststätte
Angaben zum Verpächter / Eigentümer
Angaben zum Gaststättenbetrieb
Anzahl Toiletten und Barrierefreiheit der Gaststätte

Für den Betrieb der Gaststätte sind funktionsfähige Gästetoiletten wie folgt vorzuhalten


Bis 15 Gastplätze 1 Gemeinschaftstoilette; 16 – 25 Gastplätze 1 Gemeinschaftstoilette, 1 Urinal; 

26 – 50 Gastplätze 1 Damentoilettenbecken, 1 Herrentoilettenbecken, 2 Urinale; 50 – 100 Gastplätze 2 Damentoiletten, 1 Herrentoilette, 3 Urinale; 100 – 200 Gastplätze 2 Damentoiletten, 2 Herrentoiletten, 4 Urinale

Angaben zum Antragsteller: Aufenthalt in den letzten 3 Jahren
Angaben zum Aufenthalt

Zeitraum

Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit in den letzten 5 Jahren
Selbstständige Tätigkeit
Weitere Angaben
Raumverzeichnis

Das Raumverzeichnis ist bei jedem Gaststättenantrag (auch bei Fortführung ohne Änderung) erneut auszufüllen. Das Raumverzeichnis muss mit dem ebenfalls einzureichenden aktuellen Grundrissplan übereinstimmen; insbesondere ist im Raumverzeichnis, sowie im Grundrissplan die Anzahl der Gastplätze, sowie die Größe der einzelnen Räumlichkeiten (mit Ausnahme der Toilettenräume) anzugeben.

 

KG = Keller (Kellergeschoss), EG = Erdgeschoss, 1./2./3. OG = Obergeschoss, DG = Dachgeschoss

Weitere Ergänzungen können mit einem Klick auf das Plus (unten rechts) hinzugefügt werden.

Schank- u. Speiseräume

Außengastronomiefläche / Wirtschaftsgarten

Sonstige Räume, die keine Gasträume darstellen: (z. B. Kegelbahn)

Küche / Anrichten / Thekenbereiche

Lagerräumlichkeiten (für Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände)

Büros / Aufenthaltsräume / Umkleideräume für das Personal

Personaltoiletten: Spültoiletten

 

Damen

 

Herren

 

Damen & Herren

Gästetoiletten: Spültoiletten

 

Damen

 

Herren

 

Damen & Herren

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Personalausweises) über Ihre BundID oder BayernID angemeldet haben, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Sie dürfen die vom Landratsamt nicht benötigten Angaben auf dem Ausweis wie Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer schwärzen. Nach Dokumentation der Sichtung der Kopie des Ausweises wird diese datenschutzkonform vernichtet. )

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Bei Nichtzustimmung ist eine Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen an das Landratsamt zu senden oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben. 

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