Übernahme von Kinderbetreuungskosten gem. SGB VIII (Kindergarten, Krippe, Mittagsbetreuung)

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Rückwirkend nur innerhalb des KiGa-Jahres; Bitte ab diesem Zeitpunkt das Einkommen lückenlos nachweisen!

 

Eine Übernahme von Essenskosten bei Beziehern von WOHNGELD, KINDERZUSCHLAG, ARBEITSLOSENGELD II bzw. GRUNDSICHERUNG NACH SGB XII durch das Jugendamt ist nicht möglich. Eine Übernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes wäre über das Jobcenter bzw. Fachbereich 32 im Landratsamt Würzburg zu beantragen.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Verdienstbescheinigung, gegebenenfalls Gewinn- und Verlustrechnung, Rentenbescheide und sonstige Nachweise des Einkommens

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Jetzt QR-Code scannen und Antrag stellen!

 
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuchs erhoben.

 

Personalien

Wir benötigen die Personalien des Vaters und der Mutter

 

Weitere Personalien können mit einem Klick auf das Plus (unten rechts) hinzugefügt werden.

1. Elternteil - Antragsteller

2. Elternteil

Bitte von der Einrichtung ausfüllen lassen: Bestätigung der Betreuungseinrichtung

Für folgendes Kind wird beantragt die Beiträge für die Tageseinrichtung zu übernehmen

Weitere Kinder im Haushalt

Weitere Kinder im Haushalt können mit einem Klick auf das Plus (unten rechts) hinzugefügt werden.

Weitere Personen im Haushalt
Einkünfte des 1. Elternteils - Antragsteller

Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen:

 

Verdienstbescheinigung

Einkünfte des 2. Elternteils

Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen:

 

Verdienstbescheinigung

Kosten der Wohnung

Bitte Mietvertrag hochladen oder nachweisen.

Bitte Nachweis über die Belastung hochladen oder nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Bitte laden Sie die notwendigen Dokumente über die Hochladefunktion der Jugendhilfe hoch. Den Link erhalten Sie außerdem nach Abschluss Ihrer Beantragung per E-Mail.

Bitte schicken Sie die notwendigen Unterlagen an folgende Adresse:

 

Landratsamt Würzburg, Amt für Jugend und Familie - Verwaltung (FB 31b), Postfach, 97067 Würzburg