Anzeige zur Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten nach Art. 72 BayBO

 

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Die Aufstellung eines genehmigungspflichtigen fliegenden Baus ist mind. 1 Woche vorher anzuzeigen.

 

Sofern die Abstände nach Art. 30 Abs. 2 BayBO nicht eingehalten werden, hat die Anzeige spätestens 4 Wochen vorher zu erfolgen, um eine evtl. Nichtabnahme zu vermeiden. Beachten Sie in diesem Fall insbesondere die Erläuterungen in der nächsten Box.

Brandschutz- und Sicherheitsordnung

Können Abstände nach den Art. 6 und insbesondere Art. 30 Abs. 2 BayBO* gegenüber Grundstücksgrenzen bzw. gegenüber anderen Gebäuden nicht eingehalten werden, ist eine mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmte Brandschutz- und Sicherheitsordnung (Festlegung zusätzlicher brandschutztechnischer und organisatorischer Kompensationsmaßnahmen) vorzulegen. Über die Abstimmung mit der Feuerwehr ist eine schriftliche Bestätigung vorzulegen.

 

*Auszug aus der BayBO Art. 30 Dächer

(1) Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).

 

(2) Bedachungen, die die Anforderungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, sind zulässig bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die Gebäude

1. einen Abstand von der Grundstücksgrenze von mind. 12 m,

2. von Gebäuden auf demselben Grundstück mit harter Bedachung einen Abstand von mind. 12 m,

3. von Gebäuden auf demselben Grundstück mit Bedachungen, die die Anforderungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, einen Abstand von mind. 24 m,

4. von Gebäuden auf demselben Grundstück ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt einen Abstand von mind. 5 m einhalten.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Lageplan
  • Prüfbuch
  • Brandschutz- / Sicherheitsordnung

Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Anzeigeverfahren für fliegende Bauten (Art. 72 BayBO)

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Organisationsbezogene Daten
Eigene Daten
Veranstalter(in) / Verantwortliche(r) /Antragsteller(in)
Fliegender Bau

Größe

Zeitraum

Erforderliche Unterlagen

(Hochladen während und nach der Antragstellung möglich)

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben