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Fahrlehrererlaubnis

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Personalausweis / Reisepass (Zur Überprüfung der Identität und des Mindestalters. Das Mindestalter beträgt nach neuem Recht 22 Jahre. Bei der Zulassung zur Fahrlehrerprüfung nach §8 Abs. 1, Nr. 2 FahrlPrüfO sind die altermäßigen Voraussetzungen noch nicht zu erfüllen).
  • Tabellarischer Lebenslauf 
  • Führerschein (Hilfsweise beglaubigte Ablichtung des Führerscheins). Der Bewerber muss die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE besitzen, eine Fahrerlaubnis auf Probe genügt nicht.
  • Vorbildung (beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einer Hauptschule oder gleichwertigen Vorbildung, beglaubigte Kopie des Facharbeiter-/Gesellenbriefes in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertiger Vorbildung. Sollte kein Regelfall hinsichtlich des Nachweises der Schul- wie auch Berufsausbildung vorliegen, haben die einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Gleichwertigkeit Entscheidungshilfen gegeben. Zu erwähnen ist, dass es von den Mindestvoraussetzungen der Vorbildung (§ 2 Abs. 1, S.1 Nr. 3 FahrlG) keine Möglichkeit der Ausnahme nach § 34 Abs. 1, Satz 1 FahrlG gibt, sondern lediglich eine Interpretation der Gleichwertigkeit.
  • Vorläufige Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer und den voraussichtlichen Zeitraum der Ausbildung (§ 2 Abs. 5 FahrlG)
  • Ärztliches Zeugnis

Hinweise: 

Nach Vorlage bzw. Eingang der für die Eignungsüberprüfung erforderlichen Unterlagen (amtsärztliches Zeugnis, Führungszeugnis, Auszug aus dem VZR) entscheidet die zuständige Behörde, ob weitere Eignungsüberprüfungen in körperlich-geistiger Hinsicht erforderlich sind. Hier können - je nach Einzelfall - fachärztliche Zeugnisse oder medizinisch-psychologische Gutachten angeordnet werden. Weiterhin ist die Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick au seine vorgesehene Tätigkeit als Fahrlehrer zu prüfen; z. B. Vorstrafen, insbesondere Vermögensdelikte und Delikte gegen Leben, Gesundheit und Sittlichkeit, disziplinloses Verhalten im Straßenverkehr, das aus wiederholter Bestrafung wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsvorschriften erkennbar geworden ist, Trunksucht. Die Frage der persönlichen Zuverlässigkeit hat die Behörde in eigener Verantwortung selbst zu entscheiden; sie kann dies in der Regel nicht durch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens klären, das nur zur Feststellung der körperlich-geistigen Eignung vorgesehen ist.

 


Ausnahmen
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 FahrlG können die nach § 32 FahrlG zuständigen Behörden oder Stellen Ausnahmen von den Vorschriften über
- das Mindestalter (§ 2 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1)
- die Erfordernis der Fahrerlaubnis der Klassen A und CE (§ 2 Abs. 1, Satz 1 Nr. 4)
- die Mindestdauer der Fahrpraxis (§ 2 Abs. 1, Satz 1 Nr. 5)
- den Lehrgang an der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte (§§ 2 Abs. 1, Satz 1 Nr. 6, Abs. 3 i.v.m. § 34 Abs. 2 Nr. 1) genehmigen.
Voraussetzung ist, dass Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen und eine besondere Härte im Einzelfall gegeben ist. Eine Ausnahme von § 2 Abs. 1, Satz 1 Nr. 6 bzw. Abs. 3 FahrlG (Ausbildungserfordernis) setzt nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 FahrlG außerdem voraus, dass der Bewerber eine andere Ausbildung oder eine Berufstätigkeit von ausreichender Dauer nachweist, die ihm den Erwerb der für einen Fahrlehrer notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten ganz oder überwiegend ermöglicht haben kann.


Keine Ausnahmen
sind zulässig von den Anforderungen des § 2 FahrlG an die
- Zuverlässigkeit
- Vorbildung
- Fahrlehrerprüfung (auch nicht bei Bewerbung eines ehemaligen amtlich anerkannten Kraftfahrsachverständigen).

 

 

Technische Anmeldedaten

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
ELSTER spezifischer Wert. Mögliche Ausprägungen: StNr (bei einem Organisationszertifikat) oder IdNr (bei einem persönlichen Zertifikat)

Digital & Online

 

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Sichere Anmeldung

für Privatpersonen

mit der BundID

Hinweis anzeigen Für die Anmeldung wird ein bestehendes BundID- oder BayernID-Konto benötigt. Die Anmeldung per eID (mit Ausweis und PIN) bietet die höchste Sicherheit und erspart zusätzlichen Aufwand wie das Nachreichen einer Unterschrift oder Ausweiskopie.
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für Privatpersonen

mit der BayernID

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für Unternehmen mit ELSTER -

Mein Unternehmenskonto

Hinweis anzeigen Für die Anmeldung wird ein bestehendes ELSTER-Mein-Unternehmen-Konto benötigt.
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Direkt online starten ohne Anmeldung – zusätzliche Nachweise wie Unterschrift erforderlich.

Hinweis anzeigen

Wenn Sie sich nicht über die eID-Funktion des Ausweises anmelden, ist für die Bearbeitung folgendes erforderlich:

  • Unterschriebenes und abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Freiwillige Kopie oder Foto des Ausweisdokuments (alternativ persönliche Vorsprache)

Nicht benötigte Angaben auf dem Ausweis dürfen geschwärzt werden. Die Kopie wird nach Sichtung datenschutzkonform vernichtet.

Auf Papier & per Post

Icon Brief und Papier

Formular herunterladen, drucken und ausgefüllt an das Amt senden.

Hinweis anzeigen Das unterschriebene Formular muss anschließend postalisch eingereicht oder persönlich abgegeben werden. Eine digitale Bearbeitung und Rückmeldung ist in diesem Fall nicht möglich.

QR-Code
Online-Service:
 

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Angaben zum Inhaber, bei juristischen Personen zum Leiter, des Ausbildungsbetriebes
Weitere Daten
Art der Fahrlehrerlaubnis
Versandart
Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Personalausweises) über Ihre BundID oder BayernID angemeldet haben, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Sie dürfen die vom Landratsamt nicht benötigten Angaben auf dem Ausweis wie Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer schwärzen. Nach Dokumentation der Sichtung der Kopie des Ausweises wird diese datenschutzkonform vernichtet. )

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben. 

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