Ausstellung / Ersatz bei Verlust des Fahrerqualifizierungsnachweises (Schlüsselzahl 95)

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm,
  • eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Ausweisdokuments
  • Bestätigung über die Grundqualifikation (IHK Zeugnis) oder Bescheinigung über die Weiterbildung im Original

Bei Ersatz bei Verlust / Diebstahl

  • wird keine Bestätigung über die Grundqualifikation benötigt

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Jetzt QR-Code scannen und Antrag stellen!

 
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Eigene Daten

Art
Angaben zum Führerschein

Falls der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde:
Bitte rufen Sie bei der ausstellenden Behörde an und veranlassen Sie, dass diese dem Landratsamt Würzburg eine Bestätigung Ihrer Führerscheindaten übermittelt (sog. Karteikartenabschrift).
Dies ist bei Kartenführerscheinen, die seit 1999 ausgestellt wurden, nicht notwendig

Versandart

Information zum Führerscheindirektversand nach Hause

Soll Ihnen der EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass für diesen Zweck Ihre auf dem Antragsformular genannten Adressdaten an die Bundesdruckerei weitergegeben werden.

 

Der Führerschein wird von der Bundesdruckerei in Berlin per Einwurf-Einschreiben an Ihre Meldeanschrift gesandt. Stellen Sie daher sicher, dass die Zustellung auch erfolgen kann (Namensschild am Briefkasten). Spätere melderechtliche Änderungen teilen Sie der Führerscheinstelle umgehend schriftlich mit.

 

Entstehende Mehrkosten (z.B. durch erneute Versendung) werden von Ihnen getragen.

 

Falls der Führerschein nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen (nach Antragstellung bzw. beim Begleiteten Fahren mit 17 Jahren, nach Erreichen des 18. Lebensjahres) bei Ihnen eintreffen sollte oder Eintragungen nicht richtig vorgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg.

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben