Ersatz nach Verlust (Diebstahl) des Führerscheins

Wir empfehlen Ihnen ca. sechs bis acht Wochen nach Verlust des Führerscheindokuments abzuwarten, ob der Führerschein wieder aufgefunden wird, bevor Sie einen Antrag bei uns stellen.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm,
  • eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Ausweisdokuments

Gegebenenfalls bei Verlust des grauen / rosanen Führerscheins

Fzg-Kombinationen über 12 t (CE79, und nur wenn Sie über 50 Jahre alt sind)

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Gebühren: 59,30 €

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Jetzt QR-Code scannen und Antrag stellen!

 
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Eigene Daten

Angaben zum bisherigen Führerschein

Falls der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, rufen Sie bitte bei der ausstellenden Behörde an und veranlassen Sie, dass diese dem Landratsamt Würzburg eine Bestätigung Ihrer Führerscheindaten übermittelt (sog. Karteikartenabschrift). Dies ist bei Kartenführerscheinen, die seit 1999 ausgestellt wurden, nicht notwendig.

Nur wenn der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, ist nachfolgender Text zu beachten.

Versandart

Information zur Abholung

Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen, da über den Verlust eine eidesstattliche Erklärung persönlich abzulegen ist. Sie werden per E-Mail darüber informiert, dass der Führerschein abholbereit ist.

Um weitere Informationen zu erhalten können Sie hier klicken: Die Webseite der Zulassungsstelle

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben