Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm,
  • eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Ausweisdokuments
  • eine Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs (9 Unterrichtseinheiten)

Nur bei BF17 (Begleitetes Fahren ab 17):

Betreffend der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T

  • Eine Sehtestbescheinigung

Betreffend der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

Betreffend der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Jetzt QR-Code scannen und Antrag stellen!

 
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Eigene Daten

Art der Fahrerlaubnis
Bereits erteilte Fahrerlaubnisklassen
Erklärung bei Ablegung einer Doppelklasse
Fahrschulprüfung
Fahrschule
Versandart

Im Regelfall wird der Führerschein mit an die Prüfstelle übermittelt, sodass Ihnen nach bestandener Prüfung der Führerschein durch die Prüfstelle ausgehändigt werden kann.
Bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen ist der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen (Terminvereinbarung notwendig).

Um weitere Informationen zu erhalten können Sie hier klicken: Die Webseite der Zulassungsstelle

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Wenn die Bedingungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht innerhalb eines Jahres erfüllt sind betrachten Sie den Antrag als erledigt, ebenso wenn der Führerschein nicht innerhalb eines Jahres abgeholt wird. Die bezahlte Gebühr verfällt in diesem Fall. Der von der Bundesdruckerei hergestellte Führerschein wird jeweils nach Fristablauf vernichtet.


Nach Ablauf eines Jahres verfällt bzw. gilt der Antrag als zurückgenommen, wenn der Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung nicht erbracht wird, oder wenn ein bestandener Führerschein binnen 2 Jahren nicht abgeholt/erteilt wird.

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben