Änderung Auflagen/Ersatz (z.B. Beschädigung, B196, B96) Führerschein

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm,
  • Eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Ausweisdokuments
  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder abgeänderter Personalausweis
  • Eintragung B196 (Krafträder im Inland mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) - Fahrerschulung
  • Eintragung B197 (praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe nach § 17a FeV absolviert) - Bescheinigung nach der Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • Nur bei Besitz eines vor 1999 ausgestellten deutschen Führerscheindokuments: Klasse T: Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (Bestätigung von Gemeinde o. Bauernverband)
  • Fzg-Kombinationen über 12 t (CE79, und nur wenn Sie über 50 Jahre alt sind):
    - Ärztliches Zeugnis oder Gutachten nach der Anlage 5 zur FeV 
    - Augenärztliche Untersuchung nach der Anlage 6 zur FeV
  • Austragen der Sehhilfe
  • Eintragung B96 (Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg beträgt)
    - Fahrerschulung

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Gebühren: 25,30 €

· zusätzlich 6,00 € Gebühr für Direktversand

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Eigene Daten

Art der Änderung
Angaben zum bisherigen Führerschein

Falls der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde rufen Sie bitte bei der ausstellenden Behörde an und veranlassen Sie, dass diese dem Landratsamt Würzburg eine Bestätigung Ihrer Führerscheindaten übermittelt (sog. Karteikartenabschrift). Dies ist bei Kartenführerscheinen, die seit 1999 ausgestellt wurden, nicht notwendig.

Nur wenn der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, ist nachfolgender Text zu beachten.

Versandart

Information zum Führerscheindirektversand nach Hause

Soll Ihnen der EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass für diesen Zweck Ihre auf dem Antragsformular genannten Adressdaten an die Bundesdruckerei weitergegeben werden.

 

Der Führerschein wird von der Bundesdruckerei in Berlin per Einwurf-Einschreiben an Ihre Meldeanschrift gesandt. Stellen Sie daher sicher, dass die Zustellung auch erfolgen kann (Namensschild am Briefkasten). Spätere melderechtliche Änderungen teilen Sie der Führerscheinstelle umgehend schriftlich mit.

 

Entstehende Mehrkosten (z.B. durch erneute Versendung) werden von Ihnen getragen.

 

Falls der Führerschein nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen (nach Antragstellung bzw. beim Begleiteten Fahren mit 17 Jahren, nach Erreichen des 18. Lebensjahres) bei Ihnen eintreffen sollte oder Eintragungen nicht richtig vorgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg.

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben