Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz 

(ausgenommen Tierbörsen, Zirkusse und wandernde Tierschauen)

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Nachweis über eine Ausbildung für das Halten, Pflegen oder Züchten von Tieren (z. B. Tierpfleger etc.)
  • Sachkundenachweis
  • Fachbezogene Tätigkeiten und Fortbildungen

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Jetzt QR-Code scannen und Antrag stellen!

 
 

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Erlaubnispflichtige Tätigkeit
Im Falle einer Gewerbsmäßigkeit
Angaben zum Antragsteller
Angaben zur verantwortlichen Person
Angaben zum Betrieb
Übernahme von
Betriebssitz

Bitte Sachkundenachweis beifügen.

Nähere Angaben über die Betriebsräume und Einrichtungen (Beschreibung der Tierhaltungseinrichtung, Grundrissplan)

K = Keller; E = Erdgeschoß; N = Nebengebäude; KN = Kellerraum im Nebengebäude; NE = Nebengebäude-Erdgeschoß usw.

Weitere Ergänzungen können mit einem Klick auf das Plus (unten rechts) hinzugefügt werden.

Hierbei sind alle für das Züchten, Halten und Unterbringen (auch vorübergehend) genutzten Räume sowie Futtervorratsräume etc. anzugeben!

Vorgesehene Tätigkeiten
Angaben über die maximale Anzahl der Tiere und die jeweilige Tierart

Zur Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge wird Folgendes verwendet:

Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen per Post an das Landratsamt zu schicken oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben