Bitte geben Sie hier an, wenn Sie mit weiteren Personen in einem Haushalt / einer Wohnung wohnen, welche mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind. Sollte es sich um abgetrennte Wohnungen innerhalb eines Hauses handeln, gilt diese Regelung nicht.
Zu Ihrer Haushaltsgemeinschaft gehören z.B. Eltern, Großeltern, Kinder über 25, Verwandte oder Verschwägerte, sonstige Personen