Erteilung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 34a GewO -Bewachungsgewerbe-

Eine gewerbsmäßige Bewachung übt aus, wer Leben oder Eigentum fremder Personen vor Einwirkungen Dritter bewacht.

 

Bewachung im Sinne der § 34a GewO ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen gerichtete Tätigkeit sowohl des Bewachungsunternehmens als auch seiner Beschäftigten. Bewachung setzt ein aktives Handeln voraus, bei dem die Überwachung im Vordergrund stehen muss. Sie erfordert ein zielgerichtetes, den Schutz des fremden Lebens oder Eigentums bezweckendes Handeln.

 

Die Abgrenzung zwischen Bewachung und der erlaubnisfreien Überwachungstätigkeit eines Detektivs besteht in dem Merkmal des Gefahrenschutzes. Reine Detektivarbeit beschränkt sich auf die Beobachtung, die Ermittlung und die Materialbeschaffung und ist dann erlaubnisfrei zulässig. Selbständige Kauf- bzw. Warenhausdetektive, die durch ihre aktive Beobachtung dem Diebstahl von Waren vorbeugen sollen, üben aber ein erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe aus.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

  • Sachkundenachweis der IHK oder gleichgestellter Nachweis
  • Versicherungsnachweis Haftpflichtversicherung (§ 15 BewachV)
  • Zu Beantragen bei der Wohnortgemeinde: Amtliches Führungszeugnis für Behörden gemäß § 30 Abs. 5 BZRG und Gewerbe-Zentralregisterauszug gemäß § 150 Abs. 5 GewO
  • Zu Beantragen beim für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt: Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Auszug aus dem Handelsregister beim Amtsgericht (HRA/HRB) (bei juristischen Personen) Im Falle einer GmbH & Co. KG als Antragsteller bzw. Erlaubnisinhaber sind Registerauszüge für die GmbH und die KG erforderlich
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag / Gesellschaftssatzung (bei juristischen Personen) der als Gegenstand des Unternehmens die erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34a GewO ausweist (evtl. auch Änderungsverträge an das Handelsregister beim Amtsgericht)
  • Auszug aus dem Genossenschaftsregister beim Amtsgericht (GenR) (bei juristischen Personen)

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.)

Das Hochladen ist während und nach der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz und Ihren Rechten (Art. 13 ff. DSGVO) finden Sie unter folgendem Link: www.landkreis-wuerzburg.de/Datenschutz. Fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach.

 

Juristische Personen in diesem Sinne sind ausschließlich Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft). Nur sie können die Erlaubnis als Rechtsperson beantragen und erhalten. Alle übrigen Gewerbetreibende (selbständige Kaufleute, Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) stellen den Antrag als Einzelperson. Sie erhalten auch die Erlaubnis, nicht die jeweilige Gesellschaft. 

 

Der Eintrag ist notwendig bei Personen- und Kapitalgesellschaften die im Handelsregister eingetragen sind oder sich noch in Gründung befinden; ein Einzelunternehmen nur bei eingetragenen Kaufleuten (e. K.). Ein Auszug aus dem Handelsregister ist vorzulegen, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das bereits im Handelsregister eingetragen ist (e. K., Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft). Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages bzw. der -satzung ist vorzulegen, falls ein derartiges Unternehmen erst in Gründung und demzufolge auch noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Bei einer GmbH & Co. KG bitten wir, den Auszug aus dem Handelsregister bzw. die Kopie des Gesellschaftsvertrages sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die KG vorzulegen.

Organisationsbezogene Daten

Zweigniederlassung

Vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) bzw. Betriebsleiter

Eigene Daten

Angaben zu Ihrem Gewerbe
Personenbezogene Angaben: Aufenthalt in den letzten 5 Jahren

Aufenthalt

Anschrift

Zeitraum

Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit in den letzten 5 Jahren

Als Geschäftsführer einer GmbH, als persönlich haftender Gesellschafter einer OHG oder KG oder als Inhaber eines Einzelunternehmens.

Selbstständige Tätigkeit

Anschrift

Zeitraum

Art der Erlaubnis
Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Um weitere Anhänge hochladen zu können, erhalten Sie einen Link zu unseren "Dokumente hochladen-Formular" per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Datenmenge laden Sie Ihre Akten auf einen gesicherten Webspace hoch und schicken Sie uns den Link und das zugehörige Passwort in diesem Formular zu.

 

Denken Sie daran die notwendigen Unterlagen an das Landratsamt zu senden oder persönlich einzureichen, wenn Sie diese noch nicht hochgeladen haben